Rentner: Wessen Einnahmen bleiben steuerfrei?

Zur jährlichen Rentenerhöhung kommt für manche in diesem Jahr noch ein Zuschlag als Grundrente. So schön die Erhöhungen sind, so lästig ist das Finanzamt, denn immer mehr Ruheständler fallen unter die Steuerpflicht. Wer jetzt noch steuerfrei bleibt.

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08:02 Uhr | 12. Februar | 2021
Ruheständler können der Steuererklärung immer seltener ausweichen. Bild: Pixabay/Gerd Altmann

Dem Finanzamt entgeht durch den Datenaustausch der Behörden kein Ruheständler mehr, der die immer geringeren Einkommensgrenzen überschreitet. Bild: Pixabay/Gerd Altmann

Viele Altersrentner müssen seit kurzem erstmals oder mehr Steuern zahlen, weil die gesetzliche Rente im vergangenen Sommer um 3,45 Prozent gestiegen ist (im Osten: 4,2 Prozent). Einige rutschen dadurch erstmals in die Steuerpflicht. In diesem Jahr dürften weitere Ruheständler hinzukommen. Die Altersrente wird im Westen zwar voraussichtlich nicht erhöht, im Osten steigt sie um 0,72 Prozent.

Dafür kommt seit 1. Januar 2021 für manche noch der Grundrentenzuschlag hinzu – im Schnitt rund 75 Euro brutto im Monat. Die Auszahlung startet erst im Juli – rückwirkend zum 1. Januar. Begonnen wird dabei mit den Neurenten, ehe die Bestandsrenten folgen.

In der Summe setzt sich damit der Trend fort, der durch das Alterseinkünftegesetz 2005 gesetzt wurde. Seitdem stieg der Besteuerungsanteil neuer Renten um zunächst jährlich 2,0 Prozentpunkte bis auf 80 Prozent 2020. Von 2021 an klettert er jährlich nur noch um einen Prozentpunkt, bis er schließlich 100 Prozent im Jahr 2040 erreicht. Dann sind alle gesetzlichen Altersrenten, Renten der landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischer Versorgungswerke sowie Basisrenten im Prinzip voll steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil wird im Jahr des Rentenbeginns festgelegt und bleibt dann lebenslang konstant.

Ab 1.170 Euro Rente droht die Steuerpflicht

Folge: Für Neurentner sinkt die Grenze, ab der Steuern anfallen, immer weiter. Wer als alleinstehender Ruheständler mit Rentenbeginn 2020 kein weiteres Einkommen bezieht, muss auf Basis seines Besteuerungsanteils ab 1.166 Euro Brutto-Monatsrente individuell Steuern zahlen. Neurentner des zweiten Halbjahres 2019 waren erst bei mehr als 1.200 Euro Monatsrente steuerpflichtig geworden (Neurentner 2015: ab 1.269 Euro). Auf das Jahr 2020 hochgerechnet – je Halbjahr gelten unterschiedliche Grenzen – beträgt nach Daten der Stiftung Warentest die höchste Jahresbruttorente, die noch von der Steuerpflicht befreit ist, rund 1.171 Euro, Tendenz weiter fallend siehe Tabelle.

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Allerdings können rentenpflichtversicherte Beschäftigte und Selbstständige seit 2005 auch einen Teil ihrer Rentenbeiträge vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Zudem können auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ausgewählte Alltagsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Freibeträge retten kaum noch vor Steuererklärung

Rentner erhalten zudem noch einen Altersentlastungsfreibetrag (ab 64) für Nebeneinkünfte (2021: 15,2 Prozent, maximal 722 Euro), der jedoch tendenziell sinkt und 2040 ebenfalls abgeschafft wird. Bei Beamten fließt noch ein Versorgungsfreibetrag (2021: 15,2 Prozent, maximal 1.140 Euro) plus maximal 342 Euro Zuschlag (2021), der in gleicher Weise sinkt. Wer Betriebsrente in Form einer Pension aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse bekommt, erhält diesen Freibetrag ebenfalls – frühestens ab 63. Geburtstag.

Ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Rutscht man mit seiner Rentenhöhe in die Steuerpflicht, ist auch eine Steuererklärung Pflicht. Gibt es neben Renten weitere Einnahmen, wie Mieterträge, Riester- und Basisrenten oder Pensionen, ist die Erklärung ebenfalls Pflicht. Pflicht bedeutet: Die Gesamteinkünfte eines alleinstehenden Rentners liegen über dem steuerlichen Grundfreibetrag, der 2021 auf 9.744 Euro pro Jahr angewachsen ist (2020: 9.408 Euro im Jahr).

Bereits im Jahr 2015 wurden 27 Prozent der 21,2 Millionen Empfänger einer gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rente vom Fiskus zur Kasse gebeten. Umgerechnet 16 Prozent der Auszahlungen fielen unter die Steuerpflicht. 2019 zahlten Rentner knapp 41 Milliarden Euro Einkommensteuer – fast doppelt so viel wie 2009, schreibt die Stiftung Warentest in ihrem aktuellen Sonderheft „Finanztest Spezial Steuern 2021“.

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