Beim PKV-Ombudsmann normalisiert sich die Lage wieder: War im vergangenen Jahr die Zahl der eingegangenen Beschwerden sprunghaft in die Höhe gestiegen, pendelte sie sich 2019 wieder auf dem in den Vorjahren üblichen Niveau ein. Dies geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht von PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann hervor. Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 5.953 Beschwerden ein – im Vorjahr waren es noch rund 1.400 Beschwerden bzw. 18 Prozent mehr gewesen (siehe Grafik).
Der starke Anstieg im Vorjahr war vor allem auf PKV-Kunden zurückzuführen gewesen, die die Berechtigung von Beitragsanpassungen in ihrer Krankheitskostenvollversicherung angezweifelt hatten. Stein des Anstoßes war dabei ein Urteil des Amtsgerichts Potsdams gewesen, dass die PKV-Beitragserhöhungen der Axa für die Jahre 2000 bis 2013 für ungültig befunden hatte. Das Gericht hatte hierbei die Unabhängigkeit des für Beitragsanpassungen zuständigen Treuhänders in Frage gestellt. Weitere Urteile folgten, die dem Potsdamer Urteil folgten bzw. im Gegensatz zu diesem standen: Die Rechtsunsicherheit stieg. Im Dezember 2018 hatte der Bundesgerichtshof schließlich entschieden, dass die Überprüfung der Unabhängigkeit von Treuhändern in der privaten Krankenversicherung keine Aufgabe von Zivilgerichten ist und das Kapitel damit abgeschlossen.
Beitragserhöhungen größtes Ärgernis
Nur noch 250 Beschwerden (6,2 Prozent aller Fälle) beim Ombudsmann drehten sich 2019 noch um das Thema Beitragserhöhungen (siehe Grafik). Zum Vergleich: 2018 waren Beitragsanpassungen mit Abstand das wichtigste Beschwerdethema – insgesamt 1.504 (27,9 Prozent aller Fälle) PKV-Kunden wendeten sich hierzu an die Schlichtungsstelle.
Den Spitzenplatz mit insgesamt 828 Beschwerden nahmen 2019 stattdessen Meinungsverschiedenheiten über die Abrechnung ärztlicher sowie zahnärztlicher Leistungen ein – ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr (698).
Auch mit Fragen im Bezug auf die medizinische Notwendigkeit einzelner Behandlungsmaßnahmen wandten sich die PKV-Kunden relativ häufig an den Ombudsmann (insgesamt 673 Fälle). Hierunter fallen unter anderem alle Anträge, die sich auf die Erstattungsfähigkeit von Heilbehandlungen und Krankenhausaufenthalten beziehen.
Ein großer Teil der Beschwerden, insgesamt 31,7 Prozent aller Fälle, drehte sich zudem um „weitere Themen“. Hierunter summierte der Ombudsmann Anträge zu Anzeigepflichtverletzungen, Risikozuschlägen, Leistungszuschüssen sowie Tarifwechseln.
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Nur wenig Ärger bei Zusatzversicherungen
Im Bereich der Zusatzversicherungen erreichten den Ombudsmann lediglich 758 Beschwerden – das waren insgesamt 15,2 Prozent aller Fälle (siehe Grafik). Diese befassten sich zu einem großen Teil mit der Auslegung der Vertragsbedingungen. „Da die Leistungen der Versicherer in diesem Bereich häufig im Zusammenhang mit Vorleistungen anderer Kostenträger stehen, sind die einzelnen Versicherungsbedingungen teilweise sehr komplex“, heißt es hierzu erklärend im Bericht. Hieraus ergäben sich deshalb häufig Uneinigkeiten darüber, ob und in welchem Umfang der Versicherer Leistungen zu erbringen habe.
Nur eine geringe Anzahl der Beschwerden hatte darüber hinaus die Pflegepflichtversicherung zum Thema. Insgesamt beschwerten sich hierzu 191 Kunden – das entsprach 3,8 Prozent aller Fälle.
Im Verhältnis zum Vertragsbestand von über 40 Millionen Verträgen in der Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung liegt die Zahl der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei unter 0,02 Prozent. „Dies spricht für eine weiterhin hohe Zufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung“, bewertete Lanfermann das Ergebnis.
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