Hannoversche: Fragwürdiger Werbebrief sorgt für Kritik

Renteninformation oder Werbung? Ein Schreiben der Hannoverschen Lebensversicherung sorgt derzeit für Ärger bei Maklern und Verbrauchern. Der Versicherer hat bereits auf die Vorwürfe reagiert.

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14:04 Uhr | 02. April | 2020
Die Hannoversche Lebensversicherung hat bereits auf die Kritik an dem Werbebrief reagiert.

Die Hannoversche Lebensversicherung hat bereits auf die Kritik an dem Werbebrief reagiert. Bild: procontra

„Wenn die Deutsche Rentenversicherung Ihnen schreibt, dann wird es wichtig sein. Und jetzt stellen Sie sich mal vor, dieses Schreiben, das den Anschein erweckt von der Deutschen Rentenversicherung zu sein, ist ganz dreiste Werbung.“ Mit diesen Worten nimmt der auf Arbeitskraftabsicherung spezialisierte Makler Guido Lehberg aktuell in seinem Blog Bezug auf einen Werbebrief der Hannoverschen Lebensversicherung.

Der zur VHV-Gruppe gehörende Versicherer wirbt damit für den Abschluss seiner BU-Tarife sowie weiterer Produkte. Dabei kommt das Layout des Schreibens mit seinem grauen Längsstreifen auf der linken Seite und dem charakteristischen Kasten rechts in der Mitte auf den ersten Blick der regelmäßigen Renteninformation der Deutsche Rentenversicherung Bund auffällig nahe.

„Offizielle Stelle für billige Werbung missbraucht“

Ein Umstand, den Lehberg nicht gutheißen kann. Aus seiner Sicht habe sich die Hannoversche hier aus der untersten Schublade des Marketings bedient und würde so dazu beitragen, den Ruf der ganzen Branche zu ruinieren. „Somit wird auf der einen Seite eine offizielle Stelle für billige Werbung missbraucht“, echauffiert sich der Makler. Noch mehr würde es ihn allerdings ärgern, dass der Inhalt des Briefs die Qualität des wichtigen Vorsorgeinstruments BU auf einen möglichst billigen Preis reduziert.

Auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale) wurde bereits von Verbraucherseite auf das Machwerk der Hannoverschen aufmerksam gemacht. Die Kontrollinstitution habe das Schreiben geprüft, konnte jedoch keine getarnte Werbung gemäß § 3 UWG oder Irreführung im Sinne des § 5 UWG feststellen.

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„Das Logo der Versicherung, die Firma im Fettdruck über dem Adressfeld und auch der Text machen klar, dass es sich um ein Angebot zum Abschluss einer Berufsunfahigkeitsversicherung handelt“, erklärte Peter Breun-Goerke, Syndikusrechtsanwalt der Wettbewerbszentrale, auf procontra-Nachfrage. Da es sich für alle Empfänger um ein durchaus wichtiges Thema handle, werde das Schreiben auch genauer gelesen und spätestens auf Seite drei werde dann klar, dass es sich um Werbung für den Abschluss eines Versicherungsvertrages handle, so der Jurist. Trotz der Anlehnung an die Gestaltung der Renteninformation könne er zudem keine Irreführung erkennen.

Unabhängig von den rechtlichen Erwägungen würde sich jedoch die Frage stellen, ob sich die Hannoversche mit der Anlehnung an die Gestaltung der deutschen Rentenversicherung Bund einen Gefallen getan hat. „Man versucht hier, mit einem Trick die Aufmerksamkeit der Verbraucher für die Werbung zu bekommen. Die Tatsache, dass ein Verbraucher sich bei uns beschwert hat zeigt mir, dass das nicht wirklich gut ankommt“, kommentiert Breun-Goerke.

Hannoversche ändert Layout

Zu diesem Ergebnis ist mittlerweile auch der Absender gekommen. „Die Hannoversche hat keinesfalls beabsichtigt, Menschen mit dieser Werbung zu täuschen“, erklärte eine Sprecherin der VHV-Gruppe heute auf procontra-Nachfrage. Vielmehr habe man auf die Bedeutung biometrischer Produkte aufmerksam machen wollen. Durch die Herausstellung des Preises habe man zudem auf die „sehr schlanke Kostenstruktur“ des Versicherers aufmerksam machen wollen, so die Sprecherin.

Dennoch seien auch bei der Hannoverschen selbst bereits vereinzelte Beschwerden zu der Werbung eingegangen. Daraufhin sei das Layout des Anschreibens unverzüglich geändert worden. Die Sprecherin macht klar: „Die Werbung wird in dieser Form nicht mehr verschickt.“

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