In Sachen Grundrente ist Eile geboten. Wenn die Grundrente wie geplant zum 01. Januar 2021 eingeführt werden soll, muss sich das Kabinett in der kommenden Woche damit befassen. Die Weichen dafür sollen nun gestellt sein. „Die letzten noch offenen Fragen im Gesetzentwurf“ seien von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geklärt wurden, bestätigten Sprecher der Ressorts am Donnerstag. Demnach soll die Grundrente am Mittwoch, den 12. Februar, im Kabinett auf den Weg gebracht werden.
Zuschlag ab 33 Beitragsjahren
Ansprüche auf den Grundrentenzuschlag sollen laut der zuständigen Ministerien ab 33 Beitragsjahren bestehen. Den vollen Zuschlag allerdings erst nach 35 Beitragsjahren in der Rentenversicherung.
Diesen vollen Zuschlag zur gesetzlichen Rente sollen nur jene Rentner erhalten, deren monatliches Einkommen bei maximal 1.250 Euro (Alleinlebende) bzw. 1.950 Euro (Paare) liegt. Einkommen bis 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro sollen zu 60 Prozent, Einkommen über dieser Grenze zu 100 Prozent, auf die Grundrente angerechnet werden.
Automatischer Datenabgleich und Finanzierung
Bei der Einkommensprüfung sollen auch Kapitalerträge berücksichtigt werden. Damit die Rentenversicherung die Angaben prüfen kann, ist auch eine automatischer Datenabgleich mit den Finanzämtern vorgesehen. Der ist bisher allerdings noch nicht möglich.
Auch die Finanzierung bleibt eine offene Flanke der Grundrente. Ursprünglich war dafür von Finanzminister Scholz (SPD) die Finanztransaktionssteuer (FTT) vorgesehen. Die sollte gemeinsam mit europäischen Partnern eingeführt werden – kommt aber nicht so richtig voran. Die Ressort-Sprecher beschränkten sich allerdings auf die Aussage: „Die Finanzierung der Grundrente erfolgt aus Steuermitteln.“ Welche genau das sein sollen, bleibt wohl bis spätestens Mittwoch offen.

