Zugmaschine und Anhänger sind oft separat haftpflichtversichert. Im Schadensfall teilen sich die Versicherer von Zugmaschine (z.B. Pkw) und Anhänger (z.B. Wohnwagen) die Kosten zur Hälfte. Diese Art der „Doppelversicherung“ habe zu einer Vervielfachung der Prämien bei Anhängerversicherungen geführt, so der Verband der Automobilindustrie. Der Verband verwies auf Betreiber von Anhängerflotten mit über 7.000 Fahrzeugen, deren Mehrkosten über zwei Millionen Euro betragen würden.
Diese Art der Doppelversicherung könnte nun ein Ende finden. Grund dafür ist ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der am Mittwoch, den 08. Januar, im Bundeskabinett beschlossen worden ist. Demnach ist künftig i.d.R. allein die Versicherung des Zugfahrzeugs für den Schaden nach einem Unfall zuständig.
Ob der beschlossene Gesetzentwurf tatsächlich zu einer Prämiensenkung führt, wird abzuwarten sein.