BVK hofft auf Bewusstseinswandel der Versicherer

Auf seiner gestrigen Pressekonferenz erklärte der Vermittlerverband, was er mit seinen Rechtsstreits gegen Check24 bezwecken will. Dabei ging es auch um die von dem Vergleichsportal verlangten Provisionen.

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12:11 Uhr | 27. November | 2019
Laut BVK-Präsident Michael H. Heinz wären die Versicherer gut beraten, sich von dem Vergleichsportal Check24 abzuwenden.

Laut BVK-Präsident Michael H. Heinz wären die Versicherer gut beraten, sich von dem Vergleichsportal Check24 abzuwenden. Bild: procontra

Im aktuellen Rechtsstreit des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen Check24 zeichnet sich ein juristischer Triumph für den Vermittlerverband ab. In der Folge hätte das Vergleichsportal mit seinen „Versicherung Jubiläums Deals“ gegen das gesetzliche Provisionsabgabeverbot verstoßen.

Doch auch wenn solche „Deals“ in Zukunft verboten werden, dürfte das nicht die letzte Aktion von Check24 gewesen sein, die klassischen Vermittlerbetrieben und ihren Verbänden sauer aufstößt. Diese Sichtweise vertritt man zumindest beim BVK, der im Anschluss an die gestrige Verhandlung zu einer Pressekonferenz geladen hatte.

Dort betonte BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Check24 wird wahrscheinlich immer wieder mit ähnlichen Aktionen versuchen, die geltende Rechtslage auszuloten.“ Eine Situation, gegen die der BVK nur ein sehr langsam wachsendes Kraut züchtet. Denn die besagten „Versicherung Jubiläums Deals“ beispielsweise liefen nur für einen Zeitraum von 3 Wochen. Bis der BVK damals die Situation rechtlich bewertet und seine Abmahnung ausgesprochen hatte, war die Aktion schon fast beendet. Zwar können sich die Parteien im Nachhinein vor Gericht treffen und die gegebenenfalls rechtswidrige Praxis wird dann für die Zukunft unterbunden. Die Aktion und der damit verbundene Profit sind dann aber schon durch und eingesammelt.

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Auf procontra-Nachfrage erklärte Heinz: „Vermutlich können weitere Aktionen dieser Art nicht sofort unterbunden werden. Aber wir hoffen durch unsere Rechtsstreits gegen Check24 auf einen tröpfchenweisen Bewusstseinswandel bei den Versicherern.“ Gemeint ist, dass sich die Versicherungsunternehmen von dem Vergleichsportal abwenden, wenn diesem nur oft genug ein rechtswidriges Handeln nachgewiesen wurde.

Als weiteren Anreiz zum Ausstieg sieht man beim BVK die Höhe der Provisionen, die Check24 zum Beispiel für die Vermittlung von Kfz-Verträgen verlangt. „Pro Police nehmen die im Schnitt zwischen 80 und 120 Euro. Das ist ungefähr das Doppelte von dem, was ‚normale‘ Vermittler erhalten. Da ist für die Versicherer nichts mehr zu verdienen“, so Heinz.

Check24 winkt ab

Bei Check24 wollte man die genannten Beträge heute auf Nachfrage nicht konkret bestätigen. Man würde marktübliche Provisionen erhalten, die zum Beispiel weit unter den Abschlusskosten via Google liegen würden, erklärte eine Sprecherin. Weiter betonte sie: „Online- und Offline-Vertriebskanäle kann man aufgrund völlig unterschiedlicher Kostenfaktoren nicht vergleichen, das sind Äpfel und Birnen.“ Von einem Abwenden der Versicherer könne außerdem keine Rede sein. Schließlich würden am Preis-Leistungsvergleich des Portals aktuell 54 Kfz-Versicherer teilnehmen – laut der Sprecherin so viele wie nie zuvor.

Allerdings ist auch die Liste der Kfz-Versicherer lang, die Check24 keine aktuellen Preisdaten zur Verfügung stellen. Insgesamt 34 Anbieter finden sich dort, darunter auch die Marktriesen Allianz und Huk-Coburg. Letzterer hatte sich in diesem Jahr eigentlich aus dem Leistungsvergleich des Portals geklagt. Eine Abkehr von Check24 und anderen Vergleichsportalen durch die Huk-Coburg war bereits 2017 erfolgt – unter anderem wegen der hohen Provisionsansprüche, wie es damals hieß.

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