BSV-Klage: Roland Rechtsschutz lehnt Deckungszusage mangels Erfolgsaussichten ab

Die Betreiberin eines Hotels will Geld aus ihrer Betriebsschließungsversicherung. Weil ihr Rechtsschutzversicherer die Klage nicht für erfolgversprechend hält, lehnt er die Deckungszusage ab. procontra fragte nach.

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14:09 Uhr | 21. September | 2020
Streitigkeiten um Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung landen immer häufiger vor Gericht. Der Rechtsschutzversicherer Roland Rechtsschutz winkt dabei aber nicht jede Klage durch.

Streitigkeiten um Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung landen immer häufiger vor Gericht. Der Rechtsschutzversicherer Roland Rechtsschutz winkt dabei aber nicht jede Klage durch. Bild: Roland

Der Streit um Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) für Corona-bedingte Schäden ist keiner, der sich einfach von allein beilegt. Immer mehr Fälle landen nun vor Gericht. Doch Recht bekommen kostet (erst einmal) Geld. Glücklich ist, wer sich den Prozess gegen seinen BSV-Anbieter von seinem Rechtsschutzversicherer finanzieren lassen kann.

Das hatte auch die Betreiberin eines Potsdamer Hotels vor. Von ihrem Betriebsschließungsversicherer, der Axa, wollte sie finanziellen Ersatz für ihre im Frühjahr aufgrund der Allgemeinverfügungen erlittenen Umsatzeinbußen. Doch ihr Rechtschutzversicherer Roland lehnte ihre Deckungsanfrage vor wenigen Tagen ab (das Schreiben liegt der procontra-Redaktion vor). Darin heißt es:

„Im vorliegenden Fall sind hinreichende Erfolgssausichten nicht gegeben, da bei einer Versicherung gegen eine Betriebsschließung kein Deckungsschutz gegen Krankheiten und Erreger wie Covid-19 oder Corona, wenn diese nicht ausdrücklich vertraglich benannt sind. Die Aufzählung der versicherten Krankheiten in den vereinbarten Versicherungsbedingungen ist abschließend. Das hat das OLG Hamm in einen Eilverfahren nicht anfechtbaren Beschluss vom 15.07.2020 entschieden. Hierauf beziehen wir uns.“

Verweis auf andere BSV-Bedingungen

Allerdings waren in dem genannten Verfahren vor dem OLG Hamm nicht die BSV-Bedingungen der Axa Gegenstand, sondern die der Provinzial Nordwest. Welche Bedingungen tatsächlich zur Leistung verpflichten und welche nicht, werden sehr wahrscheinlich noch zahlreiche Gerichtsverfahren selektieren müssen.

„Die Frage der Versicherung von Covid-19 in der BSV ist aktuell in der Rechtsprechung und Literatur höchst umstritten. Die Ablehnung des Deckungsschutzes mangels Erfolgsaussichten im vorliegenden Fall ist im Hinblick auf die derzeit vertretenen Ansichten abwegig und nicht nachvollziehbar“, erklärte heute Dr. Knut Pilz. Der Berliner Fachanwalt für Versicherungsrecht vertritt die Hotelbetreiberin in dieser Angelegenheit.

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Auf procontra-Nachfrage, warum man mit Verweis auf andere BSV-Bedingungen von nicht hinreichenden Erfolgssausichten sprechen könne, erklärte heute ein Roland-Sprecher recht knapp: „Wir prüfen bei jedem Streit zur Betriebsschließungsversicherung individuell den jeweiligen Bedingungstext und entscheiden dementsprechend. Ein OLG-Urteil kann dabei nur indikative Wirkung haben, aber alleine niemals ausschlaggebend sein.“

Dabei habe die Entscheidung Rolands nichts damit zu tun, dass der betroffene BSV-Anbieter in diesem Fall die Axa ist, die als Mehrheitseignerin 60 Prozent am Versicherer Roland hält. „Es spielt zu keinem Zeitpunkt eine Rolle, um welchen Versicherer es sich handelt. Dies ist aus aufsichtsrechtlichen Gründen eine absolute Grundlage unseres Geschäfts. Unsere Deckungsentscheidungen sind in jedem Fall und zu jedem Zeitpunkt völlig unabhängig“, so der Sprecher.

Bisher überwiegend Deckungszusagen erteilt

Zur konkreten Begründung für die abgelehnte Deckungsanfrage konnte der Rechtsschutzversicherer heute mangels Einwilligung der Versicherten noch keine Auskunft geben. procontra wird sich diesbezüglich um den Austausch der notwendigen Daten bemühen.

Bislang habe man bei Roland aber in der überwiegenden Anzahl der BSV-Fälle eine Deckungszusage erteilt. Rund 130 solcher Anfragen seien bei dem Kölner Rechtsschutzversicherer bisher eingegangen.

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