Die Wirtschaft leidet weiter unter den Folgen von Corona, seit Jahrzehnten ungekannten Knappheiten, Beschaffungsproblemen und Inflation. Die Versicherer tragen leider nicht zur Beruhigung der Unternehmen bei, kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungs-Makler (BDVM). „Viele Unternehmen waren und sind die kalte Schulter der Versicherer einfach nicht gewohnt und über die immer neuen Forderungen verunsichert, ja verärgert“, berichtete Thomas Haukje, Geschäftsführer der Nordwest Assekuranzmakler GmbH & Co. KG in Bremen und BDVM-Präsident, in einem virtuellen Pressegespräch am Dienstag.
„Die Sanierungswelle geht unvermindert weiter“, so Haukje. Viele Versicherer mussten ihre Portfolios anpassen, dennoch waren die Bilanzen der Versicherer 2020 trotz Corona „doch mehr als ordentlich“. Folge für Makler: Die unterschiedlichsten Anforderungen der Versicherer müssen kanalisiert und gemanagt werden, um schwindende Kapazitäten aufzuspüren. „Langsam wird es knapp mit den Kapazitäten“, sagt Haukje.
Betriebsrente braucht Kontinuität
Mehr Kontinuität mahnt der BDVM auch von der Politik an. So sei der Zick-Zack-Kurs der Politik in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) „nicht dazu geeignet, Vertrauen in Betriebsrenten zu stärken“, sagt Felix Hänsler, Niederlassungsleiter der Südvers Vorsorge GmbH Versicherungsmakler in Freiburg. „Seit 2002 gibt es schon einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, aber die Verbreitung in der gewünschten Form ist nicht gelungen“, erinnert der Leiter des BDVM-Arbeitskreises Leben.
Als Ursachen nennt er unter anderem überforderte Arbeitgeber in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), ein zu enges regulatorisches Korsett für das Produktangebot sowohl in der Spar- als auch in der Rentenphase samt unhaltbarer Mindestgarantien, Vertrauensverlust durch das Modernisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung 2004 (Eingriff in Bestandsverträge der Direktversicherung) sowie nicht wirklich gut geregelte Portabilität der bAV-Verträge beim Wechsel des Arbeitgebers. Gerade bei der Portabilität bestehe ein erheblicher Zielkonflikt zwischen dem Arbeitnehmer und dem neuen Arbeitgeber.
Portabilität der bAV muss besser geregelt werden
Beispiel Portabilität: „Da gebrochene Erwerbsbiografien der Normalfall sind, muss die aktuelle Portabilitätsregelung überarbeitet werden“, sagt Hänsler. Zum einen müsse die Haftung des neuen Arbeitgebers eingeschränkt werden, um die alte Versorgung nicht zur Beitragsfreistellung zu treiben. Zum anderen müssten auch die Produktgeber einbezogen werden und weiter für Alt-Konditionen einstehen. „Dabei ist die bestehende Regelung, dass bei einer Kapital-Übertragung des bestehenden Vertrags in einen neuen keine erneuten Abschlusskosten anfallen, eine positive Stoßrichtung“, so Hänsler.
Seite 1: Warum die bAV einen verlässlicheren politischen Rahmen braucht Seite 2: Welche Prämissen die Regierung umsetzen sollte
Kritisch äußert sich der BDVM auch zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei allen Entgeltumwandlungen. „Arbeitgeber sind nun gesetzlich gezwungen, auf die kompletten Bestandsverträge einen entsprechenden Zuschuss zu gewähren, sofern es keine Escape-Regel durch einen Tarifvertrag gibt oder keine Sozialversicherungsersparnisse entstehen“, erinnert Hänsler.
Zuschusspflicht für Arbeitgeber "ex post“ kostet Vertrauen
Diese Zuschusspflicht wurde 2018 im Betriebsrenten-Stärkungsgesetz für die meisten Vereinbarungen nachträglich festgelegt. „So etwas ‚ex post‘ festzulegen und dabei wiederum in Bestandsverträge einzugreifen, ist ein weiteres Signal, das Vertrauen zerstört“, redet Hänsler Klartext.
Die Zuschusspflicht für Bestandsverträge ab 2022 könne auf drei Wegen umgesetzt werden: durch Erhöhung der Versicherungssumme im Alt-Vertrag, durch einen Neuvertrag oder durch Übernahme eines Teils des bisherigen Arbeitnehmer-Beitrags vom Arbeitgeber. „Dabei ist es keinem Arbeitgeber zuzumuten, -zig Altverträge dahingehend zu prüfen, welche Umsetzungsvariante gemäß dem Vertragswerk erlaubt ist“, so Hänsler. Vor allem das Resultat, viele ineffiziente Kleinstverträge, sei nicht zielführend.
Die wichtigsten Forderungen für zukunftsfeste bAV
Um die bAV für die breite Bevölkerung zukunftsfest zu gestalten, empfiehlt der BDVM der Politik, die ja eigentlich die bAV fördern will, sechs Prämissen für die neue Legislaturperiode:
Obligatorium wäre der nächste Fehler
Besonders kritisch sieht der BDVM Überlegungen zur Einführung eines Obligatoriums. „Das sollte keine Option sein“, hofft Hänsler. Vielmehr sei es wünschenswert, von der vorherrschenden kontinuierlichen Einführung ständig neuer Maßnahmen Abstand zu nehmen und stattdessen die bestehenden Wege zu verbessern. „Erste Anhaltspunkte könnten die Einführung eines Freibetrags in der Pflegeversicherung als auch einer arbeitsrechtlichen Klarstellung und marktgerechten Anpassung hinsichtlich der Mindestgarantien sein“, schlägt der BDVM vor.
Die bAV sei ein hervorragendes Instrument, um eine auskömmliche Rente zu finanzieren. „Die Verbreitung gelingt dann, wenn die Rahmenbedingungen für beide Adressaten passen, aber nicht, wenn ein verordnetes Pflichtprogramm an die Rampe gestellt wird“, so Hänslers Fazit.
Seite 1: Warum bAV verlässlicheren politischen Rahmen braucht Seite 2: Welche Prämissen die Regierung umsetzen sollte

