Altersvorsorgepflicht für Selbstständige: 7 Fehler, die es zu vermeiden gilt

In den nächsten Wochen wird ein Referentenentwurf zur AVP erwartet. Selbstständigen-Verbände befürchten starke Einschränkungen durch das BMAS, die auch Nachteile für Vermittler bedeuten würden. Gegenüber procontra nannten die Verbände 7 wichtige Aspekte.

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16:03 Uhr | 16. März | 2020
Befürchtet eine übermäßige finanzielle und bürokratische Belastung für viele Selbstständige: Dr. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des VGSD.

Befürchtet eine übermäßige finanzielle und bürokratische Belastung für viele Selbstständige: Dr. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des VGSD. Bild: VGSD

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige (AVP) vorgesehen. Da 2021 ganz im Zeichen des Bundestagswahlkampfs stehen dürfte, müsste das Großprojekt AVP eigentlich noch in diesem Jahr unter Dach und Fach gebracht werden. Doch ein Gesetzesentwurf liegt immer noch nicht vor. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hätte dieser eigentlich schon Ende letzten Jahres fertig sein sollen. Doch dazu kam es nicht und eventuell könnte die Corona-Krise das Thema AVP auf der Tagesordnung noch weiter nach unten wandern lassen.

Dabei ist die Ausgestaltung dieser Pflicht – neben den Selbstständigen, die es direkt betreffen könnte – auch für Versicherungsvermittler interessant. Schließlich geht es um die Frage, ob ihnen das neue Modell die Tür zu deutlich mehr selbstständigen Kunden öffnen wird oder ob ihre Beratungsleistung obsolet wird, beispielsweise durch eine mehr oder weniger direkte Verpflichtung in die gesetzliche Rentenversicherung.

Selbstständigen-Verbände befürchten tiefe Einschnitte

Zuletzt genanntes Szenario befürchtet man zum Beispiel beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) und beim Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD). Beide sind über die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) organisiert und waren im vergangenen Jahr an Fachgesprächen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Ausgestaltung der AVP beteiligt. Gemeinsam vertritt man die Auffassung, dass die AVP nur für neue Selbstständige gelten sollte.

Aus dem BMAS heißt es auf procontra-Nachfrage, dass man derzeit noch am Gesetzesentwurf arbeite. Dieser solle unter anderem „gründerfreundlich ausgestaltet“ sein, erklärte eine Sprecherin. Ein Umstand, an den Dr. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des VGSD, nicht so recht glauben mag. Mit seinem Verband vertritt er die Interessen von rund 3.800 Mitgliedern, darunter überwiegend solo-selbstständige Wissensarbeiter, zum Beispiel aus IT und Beratung. Was Lutz von den BMAS-Plänen befürchtet und wie man die AVP aus seiner Sicht für Selbstständige und damit auch für Versicherungsvermittler sinnvoller gestalten könnte, haben wir in der untenstehenden Bilderstrecke zusammengefasst.

So wünschen sich Selbstständige die Altersvorsorgepflicht

Häufig und vor allem seitens des BMAS ist von rund drei Millionen Selbstständigen die Rede, die noch überhaupt keine Altersvorsorge betreiben. Für diese soll voraussichtlich die neue AVP gelten. Laut Lutz stimmt das nicht, da der Großteil von ihnen gemäß einer Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) bereits fürs Alter vorsorgt oder über vermögen verfügt. Dies geschehe häufig in Form von Immobilien oder Basisrenten. Von letzteren betrug der Bestand Ende 2018 rund 2,2 Millionen Stück. Bild: Adobe Stock/violetkaipa