Umgestürzte und entwurzelte Bäume, Windgeschwindigkeiten von mehr als 200 km/h, Starkregen und beschädigte Autos – orkanartige Sturmböen haben in der Vergangenheit bereits große Schäden angerichtet. Orkan Friederike hielt beispielsweise im Januar diesen Jahres NRW und große Teile Deutschlands in Atem, Polizei und Feuerwehr waren im Dauereinsatz. Acht Menschen verloren ihr Leben, der GDV bezifferte den Gesamtschaden auf rund eine Milliarde Euro. Davon entfielen 900 Millionen Euro auf Sachschäden, etwa an Gebäuden, sowie 100 Millionen Euro auf Schäden an Kraftfahrzeugen.
Sturmschäden können an und in Gebäuden auftreten, ebenso an Autos. Es greifen insbesondere drei Versicherungen: Wohngebäude-, Haftpflicht-, Hausrat- und Kasko-Versicherung. Unter bestimmten Umständen benötigen Ihre Kunden jedoch eine Zusatzversicherung. Doch welche Versicherung kommt für welche Schäden auf?
Schäden am Gebäude
Für die Versicherungen gilt: Ein Sturm liegt ab Windstärke acht vor – also, ab 60 km/h. Ob es wirklich Stärke acht war, muss allerdings nicht der Kunde selber messen. Es reicht generell aus, wenn die Wetterstation solche Sturmstärken in der betreffenden Gegend gemessen hat, urteilte das OLG Karlsruhe (Az. 12U 251/104). Der Versicherte kann auch auf Unwetterwarnungen, die durch den Deutschen Wetterdienst gemacht wurden, verweisen. In der Regel sind Sturmschäden in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Die Versicherer ersetzen beispielsweise die Kosten für abgedeckte Dächer, umgestürzte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgeknickte Bäume.
Achtung: Nebengebäude, wie Gartenhäuser oder Garagen auf dem gleichen Grundstück sind ebenfalls versichert – allerdings nur, wenn es in der Police vermerkt wurde. Auch bei Hagelschaden am Haus ist der Eigentümer durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Anders verhält es sich bei Überschwemmungen und Rückstau: Dringt bei starkem Regen Wasser ins Gebäude und flutet beispielsweise den Keller oder das Untergeschoss, werden die Schäden nicht durch die einfache Wohngebäudeversicherung abgesichert. Dafür benötigt man den Zusatzbaustein Elementarschaden (oder Naturgefahrenversicherung).
Ebenfalls wichtig: Wenn ein Schaden eintritt, muss der Hausbesitzer der Schadensminderungspflicht nachkommen. Das bedeutet, er muss sich eigenständig darum kümmern, Folgeschäden zu verhindern und schnellstmöglich seinen Versicherer kontaktieren und zuvor die Schäden genau dokumentieren. Es gilt eine Meldepflicht. Zur Prävention gehört jedoch auch, die Bäume auf dem Grundstück oder im Garten regelmäßig zu kontrollieren. Denn: Für das Entsorgen eines umgestürzten Baums zahlen Gebäudeversicherer nicht, ein Baum gilt nicht als „versicherte Sache“ und muss durch einen Zusatzbaustein abgedeckt werden. Gute Tarifwerke erkennt man daran, dass sie auf die Einrede grober Fahrlässigkeit verzichten.
Wenn sich das Haus noch im Rohbau befindet
Natürlich ist ein Haus, das sich noch im Rohbau befindet, besonders anfällig für Sturmschäden. Denn Gerüste, Mauern und Planen können schnell weggefegt werden. Auch Material, das auf der Baustelle lagert und nicht gesichert wurde, kann durch Unwetter - und natürlich auch durch Feuer - beschädigt oder zerstört werden. Diese Schäden ersetzt eine Rohbauversicherung, die in der Regel ebenfalls als Zusatz-Baustein der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Manche Versicherer bieten eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung an.
Schäden im Innern des Gebäudes
Hat ein Sturm auch im Haus gewütet, zum Beispiel das Dach abgedeckt, kommt die Hausratsversicherung für die Schäden an der Inneneinrichtung auf. Wenn Ihre Kunden allerdings vergessen haben, das Fenster zu schließen und durch die Wassermassen Möbel und Teppiche beschädigt wurden, kommt der Versicherer nicht für den Schaden auf. Wenn jedoch beispielsweise ein Blitz einschlägt und die technischen Geräte lahmlegt, ist das mit abgedeckt. Und auch hier gibt es eine Ausnahme: Bei Blitzeinschlag in eine Überlandleitung können Überspannungsschäden auftreten – und diese sind nicht in jedem Vertrag mitversichert, können aber zusätzlich eingeschlossen werden.
Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder Kunde besitzen: Denn auch Mieter können belangt werden, wenn ein vom Balkon gewehter Blumentopf beispielsweise einen Fußgänger trifft.
Sturmschäden an Autos und Motorrädern
Werden die Fahrzeuge Ihrer Kunden beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung ein. Empfehlenswerter ist jedoch eine Vollkasko, die auch sturmbedingte Schäden ab der Stärke acht miteinschließt. Eingeschlossen sind auch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder große Äste. Wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von einem Grundstück aufs Fahrzeug fallen, haftet der Grundstückseigentümer. Dieser muss aber nur zahlen, wenn ihn auch die Schuld trifft. Wird durch den Sturm ein Unfall verursacht, ist eine Vollkaskoversicherung allerdings unumgänglich.