Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit daran, die Elementarschadendeckung zu erhöhen. Für die Bundesländer ist klar: Es braucht eine bundesweite Elementar-Pflichtversicherung, die auch für Sturmflutschäden gilt. Aus Sicht von Stefan Rehmke, Vorstandssprecher beim Bund der Versicherten, ist ein solcher Einschluss nicht undenkbar. Entscheidend sei, dass die Bundesregierung verbindliche Vorgaben zum Umfang der Elementarschutzdeckung erlasse. „Der Einschluss bietet sich im Rahmen einer verpflichtenden und flächendeckenden Lösung zur Diversifikation mit den im Süden Deutschlands vorherrschenden Erdbebenrisiken auch an“, so Rehmke. Bleiben die Vorgaben an den Versicherungsumfang allerdings seicht, hält Rehmke eine Risikoflucht der Versicherer für möglich. Meereshöchwasser bliebe somit künftig nicht versicherbar.
Prognose:
Dass die Bundesregierung strikte Vorschriften im Hinblick auf den Versicherungsumfang erlässt, erscheint zwar möglich, jedoch nicht wirklich realistisch. Sturmflutschäden bleiben somit unversicherbar.