Mit einem recht ungewöhnlichen Fall musste sich dieser Tage das Amtsgericht München beschäftigen. Ein Zusteller aus Bayern hatte ein Paket abgeben wollen, als ihm beim Betreten eines Grundstücks gleich drei Hunde – zwei Dalmatiner und ein Mischling – bellend entgegenliefen. Der Mann reagierte instinktiv und rettete sich mit einem Sprung auf die Motorhaube des neben dem Haus geparkten Porsche Cayenne seines Kunden.
Dieser war davon wenig begeistert und verklagte den Zusteller wegen behaupteter Kratzer und Dellen auf Schadensersatz in Höhe von rund 2.700 Euro. Ein Ansinnen, das das Gericht jedoch zurückwies.
Richter sehen Tierhalter in der Pflicht
Zum einen war die Beweislast recht dünn. Fotos der Schäden hatte der Kläger erst Monate später vorgelegt, was Zweifel an der tatsächlichen Ursache aufkommen ließ. Entscheidend war daneben aber noch ein anderer Punkt: Laut Gericht trifft den Autobesitzer aufgrund seiner Tierhalterhaftung ein Mitverschulden an dem Vorfall, hinter dem das Verschulden des Zustellers vollständig zurücktrete.
Daran ändere auch der Umstand nichts, dass sich die Hunde noch drei bis vier Meter von dem Zusteller entfernt befunden hätten und angeblich auch nicht aggressiv gewesen seien, als dieser sich auf die Motorhaube rettete. Das reiche nicht aus, um die Tierhalterhaftung zu unterbrechen, so das Gericht.
„Die Flucht des Beklagten ist nachvollziehbar"
Wörtlich heißt es hierzu in der Urteilsbegründung: „Eine tatsächliche Gefahr durch die Tiere muss gerade nicht bestanden haben. Ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem tierischen Verhalten und dem entstandenen Schaden genügt, dieser ist vorliegend gegeben. Das Bellen und Zurennen auf eine Person stellt eine typische Tiergefahr dar und hat beim Beklagten zu 2) einen Fluchtreflex ausgelöst. Es genügt, wenn das tierische Verhalten lediglich psychische Wirkungen, wie auch Schreckreaktionen auslöst […]. Die Flucht des Beklagten […] ist nachvollziehbar, um eine schnelle Barriere zwischen ihm und den Hunden zu begründen.“
Ob der Porsche-Fahrer über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügte, ist nicht bekannt. Das Urteil jedenfalls ist rechtskräftig (Az: 223 C 6838/25) und zeigt: Wer seine Hunde frei laufen lässt, riskiert unter Umständen sogar Kratzer am eigenen Auto, für die am Ende niemand anderes aufkommt.
Long Story short
Ein Paketbote sprang aus Angst vor drei Hunden auf einen Porsche – der Besitzer forderte Schadenersatz wegen angeblicher Schäden.
Das Gericht wies die Klage ab, da die Tierhalterhaftung ein Mitverschulden des Autobesitzers begründet.
Selbst ohne echte Gefahr reichte das Verhalten der Hunde aus, um den Fluchtreflex und damit die Haftung zu erklären.
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