Schadenfall der Woche

Stralsunder Landgericht: Nutz- oder Luxustier – das ist hier die Frage

Ein Zusammenstoß zwischen einer Afrikanischen Zwergziege und einer Tierpark-Besucherin beschäftigt derzeit das Stralsunder Landgericht. Die Frage nach Entschädigung ist dabei stark davon abhängig, welche Art Tier das Gericht in der Ziege sieht.

Ein nach hinten austretendes Zebra

Im Schadenfall dieser Woche geht es um eine rabiate Ziege. | Quelle: procontra

Tierisch geht es jetzt in der Vorweihnachtszeit nun vor dem Landgericht Stralsund zu. Verhandelt wird die Klage der Krankenkasse Salus BKK gegen den Vogelpark Marlow, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Im besagten Vogelpark kam es im Sommer 2023 nämlich zu einem verhängnisvollen Zusammenstoß zwischen Mensch und Ziege. Eine afrikanische Zwergziege war offenbar mit Schwung in die Kniekehle einer 63-jährigen Besucherin gedonnert – diese erinnerte sich im Nachhinein nur noch an einen „ordentlichen Rums“. Die Folgen dieses unfreiwillig, tierisch-menschlichen Zusammenstoßes: eine Operation am Knie und eine Krankschreibung für über ein Jahr.

Insgesamt 31.000 Euro zahlte die Salus BKK für die Behandlung sowie Krankengeld – Geld, das sie nun vom Tierpark zurück verlangt. Laut der verantwortlichen Richterin könnte die Antwort auf folgende Frage entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein: Ist eine Afrikanische Zwergziege ein Nutz- oder aber ein Luxustier, also ein Tier, das keinem wirtschaftlichen Nutzen dient.

Von der Antwort auf diese Frage hängt es ab, ob der Tierhalter haftet. Für Nutztiere sieht Paragraph 833 BGB hier nämlich eine Ausnahme von der generellen Haftung vor. Mit einer Entscheidung wird am 23. Dezember gerechnet.