3 kuriose Schadenfälle zu Weihnachten

Körperliche Reize lassen Wohnung in Brand aufgehen

Von wegen besinnlich: Auch zur Weihnachtszeit droht Ärger mit der Versicherung. Drei kuriose Fälle zeigen, was zum Fest so alles schief laufen kann.

Schadenfall der Woche

Im Schadenfall dieser Woche geht es um die Gefahren rund ums Weihnachtsfest. | Quelle: procontra/ Künstliche Intelligenz

Vorsicht vor Weihnachten: Wenn es besinnlich wird, wird es zugleich auch gefährlich. So steigt durch unbeaufsichtigte Kerzen oder Adventskränze zur Weihnachtszeit stets das Brandrisiko: Der Versichererverband GDV vermerkte für das Jahr 2024 insgesamt 6.000 zusätzliche Brände während der Adventszeit. Eine Studie, die auf Daten aus US-amerikanischen Notaufnahmen basierte, ermittelte zudem Schlitten, Weihnachtsbäume, Lichterketten sowie andere Dekorationen als zusätzliche Unfallursachen. Vorsicht ist also geboten. Anlässlich der Weihnachtsfeiertage haben wir Ihnen dieses Mal gleich drei kuriose Schadenfälle im Zusammenhang mit Weihnachten herausgesucht.

Holy night, horny night

Horny night statt holy night: Für einen Mann verlief das erotische Stelldichein mit seiner Frau am 1. Weihnachtstag  des Jahres 1997 nicht wunschgemäß. Denn im Rausch der Hormone bemerkte der Mann viel zu spät, dass der zuvor angezündete Adventskranz Feuer gefangen hatte, das bereits auf die Wohnung übergegriffen hatte. Der Schaden: 65.000 Deutsche Mark, wie Rechtsanwalt Dominik Wawra auf dem Portal anwalt.de berichtet. Zu allem Überfluss verweigerte auch noch die Hausratsversicherung die Zahlung, da sie dem Mann schwere Fahrlässigkeit zur Last legte.

Doch das Weihnachtswunder erfolgte dann vor dem OLG Düsseldorf (Az: 4 U 182/98). Dieses bejahte zwar das fahrlässige Handeln des Mannes, der den Adventskranz unbeaufsichtigt hatte brennen lassen. Allerdings, so das Gericht, fehle es an einem unentschuldbaren Fehlverhalten. Das Gericht ließ damals durchaus Verständnis dafür erkennen, dass der Mann den „körperlichen Reizen“ seiner Frau erlegen sei und deshalb den brennenden Adventskranz vergessen hatte. Die Hausratversicherung musste also wohl oder übel für den Schaden aufkommen. Exzessives Liebesspiel bei brennendem Weihnachtsschmuck sei an dieser Stelle dennoch niemandem empfohlen.

 Der verhängnisvolle Tannenbaum

Ein Tannenbaum – wenn auch kein brennender – wurde auch einer weiteren Versicherungsnehmerin zum Verhängnis. Diese hatte, so berichtete es der Focus, im Jahr 2017 gegenüber ihrer Versicherung angegeben, aufgrund lähmender Schmerzen insgesamt fünf Jahre nicht arbeiten zu können. Durch Schmerzen in Rücken, Nacken und Brustwirbelsäule konnte sie – so schilderte sie es zumindest – weder irgendwelche Hausarbeiten verrichten, geschweige denn mit ihren Kindern spielen. Letztlich sei ihr Leben eines im ständigen Schmerz, was sie größtenteils im Bett verbringen müsse. Aufgrund dessen stehe ihr insgesamt eine Entschädigung in Höhe von 500.000 Dollar zu, rechnete die Frau vor.

Auch durch eingereichte medizinische Beweise standen die Chancen nicht schlecht, dass die Frau ihren Anspruch durchsetzen konnte. Wäre da nicht dieses eine Foto gewesen. Dieses, veröffentlicht in einer irischen Zeitung, zeigte die Frau mit strahlendem Gesicht, wie sie an einem Weihnachtsbaum-Wurf-Wettbewerb teilnahm. Ihre Argumentation, sie habe mit ihrer Teilnahme nur ein normales Leben simulieren wollen, konnte sie bei der zuständigen Richterin jedoch nicht punkten: Letztlich kostete die Frau der geworfene Nadelbaum somit rund eine halbe Million Dollar.

 Schmerzhafter Santa-Besuch

Kommen wir vom zu einer weiteren essentiellen Weihnachts-Requisite: dem Schlitten. Das Fortbewegungsmittel des Weihnachtsmannes spielt eine wichtige Rolle in einem Fall, über den im vergangenen Jahr die „Irish Times“ berichtete. Eine Mutter hatte mit ihrem einjährigen Sohn ein Event mit „Santa Clause“ besucht.

Hierbei stolperte jedoch das Kleinkind und landete mit seinem Gesicht auf einer der Ecken des Schlittens. Die Wunde musste anschließend  im Krankenhaus behandelt werden, eine Narbe wird das Kind auch in der Zukunft an diese schmerzhafte Begegnung mit Santa erinnern.

Die Mutter klagte anschließend gegen das Kaufhaus, in dem das Santa-Event stattgefunden hatte, und bekam Recht. Das zuständige „Injuries Board“ sprach dem Kind insgesamt ein Schmerzensgeld von 47.000 Euro zu. Ein Teil der Summe könne in Zukunft dafür verwendet werden, die Narbe kosmetisch zu entfernen. Dennoch sollte der ein oder andere Euro für Trost-Geschenke übrigbleiben.