P&R-Pleite: Etappensieg für ehemalige Anleger?

Darf der Insolvenzverwalter des Containervermieters P&R Geld von den ehemaligen Anlegern zurückfordern?

13:07 Uhr | 24. Juli | 2020
Muss ein Alt-Anleger seine P&R-Einnahmen zurückzahlen?

Der Insolvenzverwalter des P&R-Containervermieters verlangte auf dem Klageweg Geld von einem Alt-Anleger zurück - erfolglos. Bild: pixabay

Ehemalige P&R-Anleger, deren Verträge bis zu vier Jahre vor der Insolvenz des Containervermieters ausgelaufen sind, haben vor dem Landgericht Karlsruhe einen Etappensieg errungen.

Mit einer Anfechtungsklage versuchte Insolvenzverwalter Michael Jaffé bereits gezahlte Leistungen an einen Anleger zurückzuholen. Argument des Insolvenzverwalters: Die Zahlungen seien nicht gerechtfertigt gewesen, da viele von P&R verkaufte Container gar nicht existierten. P&R habe nur das Geld anderer Anleger ungerechtfertigt an den verklagten Anleger ausbezahlt.

Dieser Argumentation wollte das Landgericht Karlsruhe allerdings nicht folgen, wie Stiftung Warentest zu berichten weiß. Das Gericht begründete seine Auffassung damit, dass sämtliche überwiesenen Mietraten für die Container vertraglich fest vereinbart waren. Das Investment habe damit einen ähnlichen Charakter wie eine Anleihe mit festen Zins- und Rückzahlungen. Und fest vereinbarte Zahlungen darf der Insolvenzverwalter nicht zurückverlangen. Zudem habe es bei P&R auf jeden Fall fünf Container jenes Typs gegeben, die der Anleger gekauft hatte. Es fehlte demnach an Belegen dafür, dass es die Container des Anlegers – wie der Insolvenzverwalter argumentierte – gar nicht gab.

Der Anleger, dessen Engagement Ende 2017 auslief, darf die 33.500 Euro also nach dem Karlsruher Urteil behalten. Allerdings strebt Insolvenzverwalter Jaffé ein höchstrichterliches Urteil des BGH an. Fünf ähnliche Fälle sind noch bei verschiedenen Gerichten in Deutschland anhängig. Jaffé will mit den Klagen möglichst schnell vom BGH klären lassen, wie viel Geld er von Alt-Anlegern zurückverlangen kann. Wann vor dem Bundesgerichtshof darüber verhandelt wird, ist noch offen. Betroffen von dem Ausgang dieses Verfahrens sind nur Alt-Anleger, deren Investments innerhalb der letzten vier Jahre vor der Insolvenzantragsstellung bei P&R komplett zurückbezahlt wurden. Laut Angaben der Insolvenzverwaltung müssen Anleger, deren Container zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung bei P&R noch vermietet waren, nichts zurückbezahlen.