P&R-Insolvenz: Das erste Geld ist da

Für Gläubiger der P&R-Gruppe lohnt derzeit ein Blick auf den Kontoauszug: Die erste Abschlagszahlung von Insolvenzverwalter Michael Jaffé ist auf dem Weg. Eine weitere Zahlung kündigte Jaffé für das kommende Jahr an.

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10:05 Uhr | 21. Mai | 2021
Auf dem direkten Heimweg von der Arbeit noch schnell einen privaten Brief einwerfen: Gilt hier noch der gesetzliche Schutz oder braucht es im Schadenfall schon die private Unfallversicherung?

Auf dem direkten Heimweg von der Arbeit noch schnell einen privaten Brief einwerfen: Gilt hier noch der gesetzliche Schutz oder braucht es im Schadenfall schon die private Unfallversicherung? Bild: Pixabay

Die 54.000 Gläubiger des insolventen Container-Händlers P&R können sich auf eine erste Abschlagszahlung freuen. Wie Insolvenzverwalter Michael Jaffé mitteilte, werden momentan die ersten Zahlungen in einer Gesamthöhe von 200 Millionen Euro an die Gläubiger der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften geleistet. Über die jeweilige Höhe der Auszahlungen werden die einzelnen Gläubiger in den kommenden Tagen individuell informiert.  

Jaffé betonte, dass die Zahlung zu einem außergewöhnlich frühen Zeitpunkt erfolge. In der Regel könnten Zahlungen in solch komplexen Insolvenzverfahren erst stattfinden, wenn die gesamte Insolvenzmasse verwertet ist. Nur in Ausnahmefällen erlaube die Insolvenzordnung vorzeitige Ausschüttungen von Teilbeträgen an die Gläubiger.  

Für Mitte 2022 kündigte Jaffé eine weitere Abschlagszahlung an. Insgesamt schätzt Jaffé die Insolvenzmasse auf gut eine Milliarde Euro.  

Hemmungsvereinbarungen unterzeichnen

Zugleich forderte Jaffé die P&R-Anleger erneut dazu auf, die ihnen zugeschickten Hemmungsvereinbarungen zu unterzeichnen – insbesondere von Alt-Anlegern würden noch zahlreiche Unterschriften folgen. Grund für die erneute Aufforderung ist das Auslaufen von Verjährungsansprüchen in diesem Jahr.  

Zwar lässt Jaffé in Musterverfahren derzeit gerichtlich prüfen, ob ehemalige Anleger die von P&R geleisteten Zahlungen rückerstatten müssen. Mit einer angepeilten BGH-Entscheidung sei in diesem Jahr allerdings nicht mehr zu rechnen.  

Damit die Ansprüche gegen die Alt-Anleger nicht verjähren, sollen diese besagte Hemmungsvereinbarungen unterzeichnen. Auf diese Weise will Jaffé die reibungslose Durchführung der Musterprozesse sicherstellen. Sollten die Vereinbarungen nicht unterschrieben werden, droht Jaffé mit entsprechenden Maßnahmen (Mahnungen, Klagen) gegen die jeweiligen Alt-Anleger, um die Gesamtgläubigerinteressen zu wahren. „Das ist in den Fällen, in denen eine Hemmungsvereinbarung vorliegt, zunächst nicht notwendig und spart für alle Beteiligten Kosten und Aufwand“, mahnt Jaffé.