BGH: Gnade für S&K-Gründer?

Der S&K-Skandal hat Anleger um hunderte Millionen Euro gebracht und die Justiz jahrelang beschäftigt. Das Urteil von 2017 wollte Firmengründer Jonas K. allerdings nicht akzeptieren und ging in Revision vor den BGH. Wie dieser nun entschied.

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09:09 Uhr | 10. September | 2019
Jonas K., im September 2015 beim Gerichtsverfahren im Frankfurter Landgericht. Seine Revision wurde nun vom BGH verworfen.

Jonas K., im September 2015 beim Gerichtsverfahren im Frankfurter Landgericht. Seine Revision wurde nun vom BGH verworfen. Bild: dpa

Nach nun vier Jahren ist das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen im S&K-Prozess endgültig vorbei. Denn wie der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am Freitag erklärte, hat er die Revision gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 29.03.2017 verworfen (Az.: 2 StR 101/18). Im Fokus standen damals vor allem die Haftstrafen gegen die beiden Firmengründer, Jonas K. und Stephan S. Beide waren zu je achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Davon sind zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nur noch etwa zwei Jahre abzusitzen, da die bisherige Untersuchungshaft angerechnet wird. 

Stephan S. hatte auf Rechtsmittel verzichtet. K. hatte das Urteil jedoch nicht akzeptieren wollen und war in Revision gegangen. Da die Staatsanwaltschaft bereits auf eine Revision verzichtet hat, hätte K.s Strafe nicht höher ausfallen können. Er hätte allerdings auf ein gnädigeres Urteil hoffen können. Ihm angeschlossen hatte sich einer der leitenden Angestellten des Firmenkonglomerats, Marc-Christian S. Dieser war vom LG Frankfurt wegen Untreue in 34 Fällen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Revisionen der beiden Angeklagten hatten bei den BGH-Richtern aber keinen Erfolg. Das Urteil des LG Frankfurt ist damit nun endgültig rechtskräftig.

Partys mit Elefanten

Zum Hintergrund: Der Die S&K-Gruppe hatte seit 2008 Immobilien gekauft und teurer weiterverkauft. Anlegern versprachen sie Renditen von über 100 Prozent. Über 11.000 Anleger glaubten dies und fielen dabei unter anderem auf gefälschte Immobiliengutachten herein, die einzelne Gebäude weit zu hoch bewerteten. Rund 240 Millionen gingen Anlegern auf diese Weise verloren. Die beiden Firmengründer S. und K. hingegen finanzierten sich aus den Anlegergeldern ihren ausschweifenden Lebensstil, unter anderem mit teuren Autos, Aufenthalten in Luxushotels und Partys mit Elefanten zur Belustigung.

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Im Jahr 2013 war man ihnen dann auf die Schliche gekommen. Über 1.000 Polizeibeamte durchsuchten damals die Räumlichkeiten der Immobiliengruppe. Es folgte ein Mammut-Prozess, der immer wieder für mediale Aufmerksamkeit sorgte – auch, weil Stephan S. an einem der Verhandlungstage aus einem Fenster im ersten Stock gesprungen war.

Abgeschlossen ist nun allerdings nur das Strafverfahren. Die Zivilverfahren einiger geprellter Anleger laufen teilweise noch.