Kolumne

Banken müssen ihre ELTIF-Beratungsprozesse anpassen

Durch die kürzliche ELTIF-Reform könnten Infrastruktur-Investments zum Renner bei Kleinanlegern werden. Doch das muss auch im Vertrieb ankommen, findet ZIA-Vize-Präsident Jochen Schenk.

13:01 Uhr | 30. Januar | 2024
ZIA-Vize-Präsident Jochen Schenk

Durch die kürzliche ELTIF-Reform könnten Infrastruktur-Investments zum Renner bei Kleinanlegern werden. Doch das muss auch im Vertrieb ankommen, findet ZIA-Vize-Präsident Jochen Schenk.

| Quelle: Laurence Chaperon

Das Kürzel klang schon immer einprägsam, die Aufschlüsselung des Begriffs vielversprechend: ELTIF, European long-term investment funds. Nur war der ELTIF bisher nicht gerade sonderlich populär. Dass es hier Nachbesserungsbedarf gab, zeigt allein die Tatsache, dass EU-weit nur 53 ELTIFs per Ende 2021 aufgelegt wurden. Und kein einziger davon in Deutschland. Nun aber könnte sich mit der Verordnung, die vor einigen Tagen, am 10. Januar, in Kraft getreten ist, einiges ändern. Es fehlen zwar noch die finalen technischen Regulierungsstandards, der Kern aber steht.

Die Ausgangslage: Immobilienfonds sind aktuell aus den hinreichend bekannten Gründen weniger gefragt oder bringen eben gerade recht geringe Renditen. Nur: Der Investitionsbedarf bei Infrastruktur ist zugleich immens. Vor allem bei Erneuerbaren Energien braucht es den ganz großen Schwung. Dringend. Und: schnell. Der ELTIF in der bisherigen Form aber war viel zu starr und mit unnötig viel Regulierungs-Ballast beschwert. Jetzt könnte sich zeigen: Schlanksein ist gut fürs Tempomachen.

So könnte der jüngste Ballast-Abwurf jetzt verstärkt Infrastrukturinvestitionen antreiben. Die BaFin jedenfalls hat ein großes Interesse daran, dass sich der ELTIF auch hierzulande durchsetzt. Sie setzt darauf, dass European long-term investment funds nicht nur eine Randerscheinung mit dem Etikett „,Made in Luxembourg“ bleiben, sondern sich auch in good old Germany etablieren.

Infrastruktur ist für viele reizvoll

Der ZIA hat die ELTIF-Novelle begleitet und sich auch gegenüber der BaFin für eine flexible Genehmigungspraxis eingesetzt. Denn nun ist sehr viel mehr möglich als bisher mit den Zwängen des engen Korsetts des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).

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So setzen viele Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) an, um sich von Immobilienfonds in Richtung Infrastrukturfonds zu bewegen. Die DWS und die KGAL zum Beispiel haben zwei sogenannte Infrastruktur-Sondervermögen aufgelegt. Seit vier Jahren schon erweist sich der KlimaVest der Commerzreal als Erfolgsgeschichte.

Die ELTIF-Verordnung könnte jene Anbieter offener Immobilienfonds reizen, die bisher auf Immobilien beschränkt waren und erst seit Kurzem – begrenzt – auch in Infrastruktur investieren dürfen.

„Ein Sachwertvehikel von Rang“

Der ZIA bewertet jetzt vor allem Erleichterungen bei der Aufnahme von Fremdkapital plus die flexiblere Gestaltung der Risikomischung als positiv. Weitere Pluspunkte: In der neuen Verordnung wurden alle ELTIF-spezifischen Vertriebsvorschriften gestrichen und durch die MiFID-Regeln ersetzt, die in den Vertriebsabteilungen bereits bekannt sind. Und: Nun ist ein einfacher grenzüberschreitender Vertrieb an Kleinanleger möglich. Ein paar Detailfragen müssen noch gut analysiert und dann  geklärt werden. Jetzt ist es an den Banken zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zu stehen. Es bedarf in fast allen Institutsgruppen einer Anpassung des Beratungsprozesses für den ELTIF, da er nicht ganz so liquide wie ein Investmentfonds ist, dafür bietet er die höhere Rendite und die Kunden wollen das. Die Banken sollten das Feld nicht den freien Vertrieben überlassen.

Fürs erste aber gilt:  Hält der „neue“ ELTIF, was er verspricht, kann er ein Sachwertvehikel von Rang werden.