E-Auto und Versicherung: Rundumschutz für den Kunden

E-Autos boomen und werden für Deutschlands Autofahrer immer wichtiger. Mit dem Wandel haben sich auch die Kfz-Versicherungen für die Elektrofahrzeuge verändert. Vermittler sollten gemeinsam mit ihren Kunden einiges beachten, damit der Versicherungsschutz zum neuen E-Mobil passt.

13:09 Uhr | 30. September | 2022
Die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos steigt bisher Jahr für Jahr. Bild: SimonSkafar

Die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos steigt bisher Jahr für Jahr. Bild: SimonSkafar

Vollkaskoschutz sinnvoll – Neupreisentschädigung auch!

Wichtig ist gerade bei den teuren E-Auto-Modellen neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ein Kaskoschutz. Die Teilkaskoversicherung sichert die Fahrzeuge gegen Naturgewalten, wie Hagel oder Sturm, Tierschäden, Raub und Diebstahl sowie Glasschäden ab. Mit Abschluss einer Vollkaskoversicherung erhalten Versicherte alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und sind darüber hinaus geschützt bei selbstverursachten Schäden und Vandalismusschäden.Empfehlenswert ist eine Neupreisentschädigung in der Kaskoversicherung. Damit übernimmt die Kfz-Versicherung bei einem Totalschaden des Fahrzeuges die Kosten, die die Eigentümer für den Kauf eines neuen Fahrzeuges in der versicherten Ausstattung aufwenden müssen. Leistungsstarke Kfz-Versicherungen garantieren eine Neupreisentschädigung bei Erstzulassungen für bis zu 36 Monate. Das Pendant für Gebrauchtwagen ist die Kaufpreisentschädigung – sie garantiert dem Versicherten für bis zu 36 Monate die Erstattung des gezahlten Gebrauchtfahrzeugpreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 36 Monaten nach Erwerb ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.

Die Lücke versichern

Ist das E-Auto geleast, ist eine GAP-Deckung sinnvoll – sie erstattet bei einem Schaden die Lücke (englisch „gap“) zwischen dem Leasing-Restwert und dem meist geringeren tatsächlichen Restwert des Fahrzeuges – ansonsten muss der Leasingnehmer diesen Betrag aus eigener Tasche zusteuern. Vermittler sollten dieses Thema auf jeden Fall ansprechen, wenn der Kunde nicht bereits durch den Händler sensibilisiert wurde.

Akkuschutz

Einer der heikelsten Punkte, den Vermittler bei einer Versicherungspolice für ein E-Auto beachten müssen: Der Akkuschutz. Die Kfz-Versicherung trägt im Idealfall die Kosten bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden am Akku – und zwar als AllRisk-Deckung gegen alle möglichen Gefahren – nur Verschleiß ist ausgenommen. Die Versicherungssumme sollte großzügig bemessen sein – leistungsstarke Tarife bieten den Schutz unbegrenzt an. Diese Policen übernehmen meist auch das Risiko von Kurzschluss- und Tierbissschäden mit Folgen für den Akku und das Hochvoltkabel. Damit ist der Rundumschutz für den Akku und damit für das Herzstück des Fahrzeugs garantiert.

Wallbox und Infrastruktur

Auch die Wallbox als Ladestation müssen Vermittler und Autobesitzer in das Versicherungskonzept einbeziehen. Auf Seiten der Kfz-Versicherung besteht die Möglichkeit bei einigen Anbietern, die Wallbox in den Schutz aufzunehmen – auch damit versichern E-Autofahrer sie gegen Schäden umfangreich. Die Wallbox ist aber auch durch die Gebäudeversicherung geschützt – gegen die klassischen Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und auch gegen Elementarschäden wie z. B. eine Überschwemmung können Versicherte die Ladestation so schützen. Umfangreicher ist der Schutz von Wohngebäudeversicherungen, die Wallboxen entweder ausdrücklich oder im Rahmen der unbenannten Gefahren mitversichern: Dann sind auch weitere Risiken wie Lichtbögen oder auch der Diebstahl der Wallbox mitversichert. Interessant kann natürlich auch die Frage sein, welcher Versicherungsschutz erforderlich ist, wenn nicht die Ladestation selbst beschädigt wird, sondern sie einen Schaden verursacht – etwa am E-Auto. Hier greift in aller Regel die Kfz-Kaskoversicherung. Und die Kfz-Haftpflichtversicherung wird auch dann zum Thema, wenn ein brennendes Elektrofahrzeug die Garage oder ein anderes Gebäude beschädigt – in diesem Fall muss der Versicherungsschutz des Fahrzeughalters für den Schaden aufkommen.