So finden Makler die besten Tierhalterhaftpflichtversicherungen
Wer sich ein Tier hält, der trägt Verantwortung. Schließlich können die die geliebten (zumeist) Vierbeiner Personen- und Sachschäden verursachen, für die ihr Halter dann aufkommen muss. Nicht umsonst besteht in bislang sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) die Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung (THV) für Hunde. Für Pferde besteht eine solche Pflicht zwar nicht. Doch allein schon aufgrund der Größe und Kraft dieser Tiere sollten die Halter nicht auf den Abschluss einer entsprechenden Police verpflichten.
Diesen Umstand hat man nun beim Analysehaus Franke und Bornberg zum Anlass genommen, erstmals ein Rating für THV-Tarife durchzuführen, für Hunde- und Pferdehalter. Eingeflossen sind hauptsächlich Informationen aus den Versicherungsbedingungen sowie aus verbindlichen Verbraucherinformationen, Antragsformularen und Geschäftsberichten. Für Makler eine gute Gelegenheit, um einmal gegen zu checken, ob sie bei der Auswahl der leistungsstärksten Tarife die gleichen Kriterien ansetzen, wie eines der renommiertesten Analysehäuser.
So wurde bewertet
Die Hunde-Tarife wurden im Rating anhand von 35 Detailkriterien geprüft, die Pferde-Tarife anhand von 37. Am genauesten schauten Franke und Bornberg bei beiden Tieren im Bereich der Mitversicherung von Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen hin (Hunde: 8 Kriterien; Pferde: 7). Unter anderem auch der Schutz bei der Teilnahme an Turnieren und Veranstaltungen sowie bei Aufenthalten im Ausland sind Bereiche, auf die es zu achten gilt.
Um aus Sicht der Hannoveraner als echter Top-Tarif zu gelten (Erreichen der Höchstnote „FFF+“), mussten die Policen aber eine Reihe von Mindeststandards erfüllen. Bei den Tarifen für Hundehalter lauten diese:
Die Kosten der Rechtsverfolgung zur Erlangung eines Titels im Rahmen der Forderungsausfalldeckung sind mitversichert.
Versicherungsschutz besteht für Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen.
Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt mindestens 20 Millionen Euro.
Die Deckungssumme für Vermögensschäden beträgt mindestens eine Million Euro.
Bei den Pferde-Tarifen kommt noch hinzu, dass Jungtiere und Fohlen mindestens zwölf Monate lang mitversichert sind. Ansonsten sind die Mindeststandards identisch mit denen der Hunde-Tarife. Noch vor den verschiedensten Zusatzleistungen legen Franke und Bornberg also offensichtlich großen Wert auf möglichst hohe Deckungssummen und möglichst wenige Ausschlüsse.
Noch viel Luft nach oben
Nur THV, die alle Mindeststandards und ansonsten mindestens 85 Prozent der Kriterien erfüllt haben, erhielten die Höchstnote. Von den 164 getesteten Hundehalter-Tarifen schafften dies nur sechs. Fast genauso viele (5) mussten sich mit der schlechtesten Bewertung („F-“) zufriedengeben. Die laufend aktualisierten Ergebnislisten gibt es hier.
Bei den Pferdehalter-Tarifen ist das Leistungsniveau anscheinend etwas höher ausgeprägt. Von den 128 getesteten THV erreichten 13 die Bestnote. Nur ein Tarif fiel durch. Die Ergebnislisten gibt es hier.