Berliner Sparkasse löst 17.000 Verträge auf

Warum die Konto-Kündigungswelle richtig ist

Weil sie geänderten AGBs nicht zustimmten, kündigte die Berliner Sparkasse 17.000 Kunden das Girokonto. Warum das verbraucherfeindlich scheinende Vorgehen die einzig logische Konsequenz ist und dem Ruf der Branche nicht schadet, kommentiert procontra-Redakteurin Anne Mareile Walter.

Author_image
13:02 Uhr | 20. Februar | 2023
Anne Mareile Walter

Die Berliner Sparkasse löst die Girokonten von 17.000 Kunden auf. Ist die Kündigungswelle infolge des BGH-Urteils richtig? Das kommentiert procontra-Redakteurin Anne Mareile Walter.

| Quelle: procontra

Auf den ersten Blick mag die Zahl gewaltig klingen: 17.000 Kunden setzte die Berliner Sparkasse buchstäblich vor die Tür, indem sie ihnen das Girokonto kündigte. Die Kontoinhaber hatten den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse nicht zugestimmt, so dass diese sich gezwungen sah, mit Wirkung per Mai 2023 die Konten aufzulösen. Hintergrund des Vorgehens ist ein Urteil des BGH vom April 2021, das Geldhäuser dazu verpflichtet, bei Änderungen ihrer AGB, beispielsweise Preiserhöhungen, die Zustimmung ihrer Kunden explizit einzuholen (Az.: XI ZR 26/20). Bis dato hatte das Schweigen der Kunden als Zustimmung gegolten.

Der Aufwand strapaziert personelle Ressourcen

Im Zuge des BGH-Urteils müssen Banken nun die Zustimmung sowohl für gerade angekündigte Gebührenerhöhungen wie für Preisanhebungen innerhalb der letzten drei Jahre einholen. Ein Aufwand, der die personellen Ressourcen der Kreditinstitute mitunter strapazieren dürfte. Nach eigenen Angaben hat die Berliner Sparkasse insgesamt 1,4 Millionen Kunden um ihre Einwilligung zu neuen AGBs gebeten. Dies sei mehrfach per Brief und E-Mail sowie über Hinweise am Geldautomaten und Telefonanrufe geschehen. Schlussendlich stimmten 98 Prozent der Kunden zu, die restlichen zwei Prozent sind die eingangs erwähnten 17.000, die nun ein Kündigungsschreiben erhalten sollen. Dies soll offenbar unter Gesichtspunkten aufgesetzt werden, die man durchaus als „sozialverträglich“ bezeichnen kann: Kunden mit Basiskonto, Minderjährige und Menschen über 74 Jahre nahm die Sparkasse von der Kündigung aus – und beugte so einem möglichen Reputationsverlust vor.

Doch auch die Maßnahmen anderer Kreditinstitute eignen sich nicht dazu, der Branche  rufschädigendes Vorgehen vorzuwerfen. So ließen nach einem Bericht des „Handelsblatts“ mehrere Banken Kulanz bei zustimmungsunwilligen Kunden walten, indem sie innerhalb der Kündigungsfrist die Möglichkeit einräumten, den geänderten AGB doch noch zuzustimmen, oder: die Weiternutzung des Kontos nach Ablauf der Kündigungsfrist als Zustimmung werteten. So legte beispielsweise die Postbank eine Überweisung, Kartenzahlung oder das Geldabheben am Automaten als Zustimmung aus. Auch die Berliner Sparkasse betonte: Die gekündigten Kunden hätten einen Monat über die Kündigungsfrist hinaus Zeit, also bis Mitte Juni, um die versäumte Zustimmung nachzuholen.

Die Banken agieren pro Kundschaft

Reicht das tatsächlich, um weiterhin ein vertrauenswürdiges Ansehen bei Verbrauchern zu genießen? Zeugt die praktische Umsetzung des BGH-Urteils von Kundenorientierung oder ist sie nur geeignet, um Negativ-Schlagzeilen zu produzieren?

Auf den ersten Blick mögen die von den Kreditinstituten ausgesprochenen Kontokündigungen überzogen, rigoros und verbraucherfeindlich klingen, in letzter Konsequenz sind sie aber der richtige Schritt und die einzig logische Schlussfolgerung aus einem von höchstrichterlicher Instanz gefällten Urteil. Denn so, wie die Banken ihren Gestaltungsspieltraum beim Aussprechen von Kontokündigungen gegenwärtig ausreizen, agieren sie pro Kundschaft. Verwunderlich ist das kaum: Schließlich kann es nur schwer Wille der Geldhäuser sein, den Kundenverlust infolge des BGH-Urteils nicht auf ein betriebswirtschaftlich erträgliches Minimum zu begrenzen.

Sind die Konto-Kündigungen nach dem BGH-Gebührenurteil richtig?

procontra