OLG-Urteil

Muss der Kfz-Versicherer auch bei Verzicht für das Mietauto zahlen?

Ein Unfallopfer gab den vom Kfz-Versicherer gestellten Mietwagen lange vor Ende der Reparatur zurück und wollte stattdessen den Nutzungsausfall in Geld erhalten. Das OLG Oldenburg musste entscheiden.

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12:08 Uhr | 30. August | 2024
Schild Autovermietung

Ein Unfallopfer gab den vom Kfz-Versicherer gestellten Mietwagen lange vor Ende der Reparatur zurück und wollte stattdessen den Nutzungsausfall in Geld erhalten. Das OLG Oldenburg musste entscheiden.

| Quelle: IJzendoorn

Nach einem Verkehrsunfall musste das Auto eines Mannes repariert werden. Die Schuldfrage war eindeutig, der zuständige Kfz-Versicherer übernahm den Schaden zu 100 Prozent, schreiben dpa und ADAC bezugnehmend auf das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 1 U 173/22) vom 21.09.2023.

Während sich das Fahrzeug des Mannes in der Werkstatt befand, übernahm der leistende Versicherer auch die Kosten für einen Mietwagen, den der Mann anfangs nutzte. Doch schon nach einem Bruchteil der gut vier Monate langen Reparaturzeit gab er den Mietwagen wieder zurück. Stattdessen wollte er eine pauschale Entschädigung für den Nutzungsausfall erhalten. Diese wollte der Kfz-Versicherer aber nicht bezahlen, weshalb der Fall vor Gericht landete.

Vom Autovermieter zur Rückgabe gedrängt

Dort argumentierte der Versicherer, dass der Mann das Mietauto nach einiger Zeit freiwillig zurückgegeben habe. Somit sei der für die Entschädigung notwendige Nutzungswille nicht gegeben. Dem widersprach das Unfallopfer. Den Mietwagen habe er vor allem deshalb zurückgegeben, da er von dem Autovermieter mehrfach angerufen und dazu gedrängt worden sei. Das Urteil greift auch der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands auf seiner Internetseite auf und bestätigt, dass manche Großunternehmen unerfreulicherweise so vorgehen würden.

Der Mann habe den Mietwagen aber auch deswegen frühzeitig zurückgegeben, da dieser keine Anhängerkupplung gehabt habe, auf die er aber angewiesen war. Entsprechende Fahrzeuge mit Anhängerkupplung habe er sich dann im Familienkreis ausgeliehen.

Da der Mann aus Sicht des Gerichts nachweisen konnte, dass er auch weiterhin einen Nutzungswillen hatte, sei der Kfz-Versicherer verpflichtet, den reparaturbedingten Nutzungsausfall zu bezahlen. Die Rückgabe eines vom Versicherer finanzierten Mietwagens stehe dem Nutzungswillen hier nicht entgegen, so das Gericht.