2017 erzielten Versicherungsvermittler im Durchschnitt einen Jahresgewinn von 47.400 Euro (Vermittler, die als Kapitalgesellschaften firmieren, sind nicht berücksichtigt) zeigte das AfW-Vermittlerbarometer.
Da es sich um einen Durchschnittswert handelt, ist auch klar, dass es etliche Vermittler gibt, die sich mit weniger zufrieden geben müssen. Alternative Einkommensquellen sind also gefragt. Auf der Suche danach können Vermittler die Einführung von Gebührenmodellen in Betracht ziehen. Dass solche Modelle auch nach der IDD-Umsetzung möglich sind, zeigte Fachanwalt Stephan Michaelis in Webinaren auf profino. Professor Schwintowski fasste die rechtliche Grundlage so zusammen: „Selbstverständlich ist der Makler frei, Servicegebühren für alle Leistungen mit dem Kunden zu vereinbaren, die von seiner Beratungs- und Vermittlungsleistung nicht erfasst sind.“
Bei der Einführung von solchen Modellen ist grundsätzlich zu überlegen, ob die Leistung mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen zusammenhängt, oder nicht. Diese Abgrenzung ist wichtig, denn Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit vermittelten Verträgen erbracht werden, sind durch Courtagezahlungen abgegolten. Für die Erfüllung der Maklerpflichten kann keine Zusatzgebühr verlangt werden.
Als Beispiele für mögliche gebührenpflichtige Leistungen von Maklern gelten u.a.:
Bei solchen digitalen Versicherungsordnern ist wesentlich mehr als die Einsicht und Verwaltung von Versicherungsverträgen möglich, wie beispielsweise der „Sekretär“ von maxpool zeigt. Pionier in Sachen digitaler Versicherungsordner ist allerdings Ralf Kohl. Er führte bei seinem damaligen Vermittlerbetrieb bereits 2009 Servicepauschalen ein. Und mit myDiverso entwickelte er einen der ersten digitalen Versicherungsordner in Deutschland. Auf profino wird Ralf Kohl vorstellen, wie Kunden von Service-Entgelten überzeugt werden können und auf welche Weise die Einführung von Dienstleistungspauschalen im eigenen Unternehmen gelingen kann (direkt zur Webinar-Anmeldung).