Unerlaubte Telefonwerbung

Deutlich weniger Beschwerden über Versicherungsbranche

2022 halbierte sich die Anzahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur über unerlaubte Werbung für Versicherungs- und Finanzprodukte. Gegen die Branche wird aber dennoch aktuell ermittelt.

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15:01 Uhr | 16. Januar | 2023
Telefonwerbung

Nur noch halb so viele Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung zählte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr über die Versicherungs- und Finanzbranche. Doch es sind noch immer über 5.000 Fälle.

| Quelle: AaronAmat

Die Anzahl der Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe zu Versicherungs- und Finanzprodukten sind im Jahr 2022 deutlich zurückgegangen. Nach rund 11.000 Fällen im Jahr 2021 gingen 2022 bei der Bundesnetzagentur nur noch knapp 5.500 solcher Beschwerden ein. Das hat die dem Bundewirtschaftsministerium unterstellte Behörde auf procontra-Nachfrage mitgeteilt. Dennoch bleibe die unerlaubte Werbung betreffend die Versicherungs- und Finanzbranche besonders auffällig und befinde sich weiterhin unter den drei häufigsten Beschwerdegruppen. Getoppt werde sie nur vom Aufkommen der Energiebranche.

Auch insgesamt ist die Anzahl der Verbraucherbeschwerden bei der Bundesnetzagentur deutlich zurückgegangen, um 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr (von 79.702 schriftlichen Beschwerden auf 64.704). Allerdings handelt es sich bei 2022 immer noch um das Jahr mit dem zweithöchsten Aufkommen.

Neues Gesetz zeigt Wirkung

Den positiven Trend, auch für die Versicherungs- und Finanzbranche, macht Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, an der neuen Transparenzpflicht fest, die im Rahmen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge im Herbst 2021 eingeführt wurde. Die werbenden Unternehmen sind seitdem dazu verpflichtet, die Einwilligungen von Verbrauchern zu Werbeanrufen zu dokumentieren und aufzubewahren. „Unsere Arbeit trägt Früchte. Im Jahr 2022 erreichten uns weniger Beschwerden als im Vorjahr, aber die Zahl ist immer noch viel zu hoch“, so Müller.

Eine harte Maßnahme, mit der seine Behörde Verstöße ahnden kann, ist die Verhängung von Bußgeldern. Speziell bei Verletzungen der genannten Dokumentationspflicht können diese bis zu 50.000 Euro betragen. Für andere Verstöße sind aber auch sechsstellige Summen möglich. Im Jahr 2022 hat die Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen Bußgelder in Höhe von insgesamt 1.151.000 Euro festgelegt. Betroffen waren überwiegend Telekommunikationsdienstleister, beispielsweise für Handy-Verträge sowie Energielieferanten.

Gegen die Versicherungs- und Finanzbranche wurden 2021 noch mehrere Bußgeldverfahren im fünf- und sechsstelligen Bereich abgeschlossen. In der Liste der Verfahren für 2022 findet sich dagegen kein Fall mit Bezug auf die Branche. Auf unsere Nachfrage bei der Behörde heißt es jedoch, dass die Bundesnetzagentur aktuell wegen unerlaubter Werbeanrufe auch gegen Unternehmen aus dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbereich ermittle.