Bundesnetzagentur
Unerlaubte Werbeanrufe: 2.900 Beschwerden zu Finanzen und Versicherungen
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Das Telefon klingelt, am anderen Ende ein unbekannter Anrufer, der aggressiv und unseriös eine Versicherung oder Geldanlage verkaufen möchte. Über 2.900 Beschwerden von Verbrauchern über solche unerlaubten Werbeanrufe aus dem Bereich Versicherungen und Finanzen hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 erhalten. Das teilte die Behörde, die dem Bundeswirtschaftsministerium untersteht, auf procontra-Nachfrage mit.
Zahlenmäßig ist das ein Rückgang, denn 2024 hatte die Behörde noch über 3.200 Fälle gemeldet. Seit ein paar Jahren pendelt sich die Branche bei rund 3.000 Beschwerden über solche unerlaubten Werbeanrufe ein. Deutlich weniger als noch 2021 mit rund 11.000 Fällen (siehe Tabelle). In 2025 habe die Versicherungs- und Finanzbranche einen Anteil von 7,4 Prozent der Gesamtbeschwerden ausgemacht, teilte die Bundesnetzagentur auf unsere Anfrage weiter mit.
Beschwerden über die Versicherungs- und Finanzbranche bei der Bundesnetzagentur | |
|---|---|
Jahr | Anzahl Beschwerden |
2018 | 3.758 |
2019 | 5.961 |
2020 | 9.981 |
2021 | 11.000 |
2022 | 5.500 |
2023 | 3.000 |
2024 | 3.200 |
2025 | 2.900 |
Einen thematischen Schwerpunkt der Beschwerden über die Versicherungs- und Finanzbranche habe die Behörde nicht ausmachen können. Diese würden unter anderem Zahnzusatzversicherungen, Bausparverträge, Lebensversicherungen als auch Investitionsmöglichkeiten wie Kryptowährungen und Aktien betreffen.
Lassen sich die Verantwortlichen solcher unerlaubten Werbeanrufe ausfindig machen, kann die Bundesnetzagentur hohe Bußgelder gegen diese erlassen. Im Jahr 2024 hatte es kein solches Bußgeld gegen die Versicherungs- und Finanzbranche gegeben. Im vergangenen Jahr jedoch habe man ein Verfahren im Sektor der Versicherungsbranche abgeschlossen und dabei ein Bußgeld von 50.000 Euro verhängt.
„Hierbei ging es im Wesentlichen um unerlaubte Werbeanrufe zum Thema Zahnzusatzversicherungen“, sagte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur gegenüber procontra. Dabei seien den Verbrauchern von den Anrufern wahrheitswidrig besonders gute Vertragskonditionen suggeriert worden. Zudem seien die Anrufe von den Verbrauchern als besonders intensive Belästigung beschrieben worden.
