Grüne Werbeaussagen: neue EU-Verordnung
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Laut EU enthalten 53 Prozent „grüner Aussagen“ im Marketing vage, irreführende oder unbegründete Informationen; für 40 Prozent dieser Statements liegen keine Belege vor. Diese Praktiken werden mit der „Green Claims Directive“ nun ins Visier genommen. Im März 2023 wurde die Richtline erstmals durch die EU- Kommission präsentiert. Jetzt, ein Jahr später, wurde darüber im EU-Parlament abgestimmt – mit Erfolg. Es stimmten 467 der Abgeordneten für die neue Richtlinie, die strengere Anforderungen an die Bewerbung von Umweltfreundlichkeit stellt. Unternehmen müssen nun konkrete Belege für ihre umweltbezogenen Behauptungen vorlegen.
Ziel ist es, das Vertrauen der Verbraucher in ökologische Produkte zu erhöhen und so fundiertere Entscheidungen zu ermöglichen. Außerdem sollen Unternehmen unterstützt werden, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen.
Für Makler bedeutet dies eine zusätzliche Verantwortung, sicherzustellen, dass umweltbezogene Werbeaussagen zu Versicherungsprodukten klar, wahrheitsgemäß und durch Fakten belegbar sind. Zudem eröffnet die Verordnung aber auch die Möglichkeit, sich durch authentische und nachweislich nachhaltige Angebote von der Konkurrenz abzuheben.
Die Einführung der Green Claims Directive ist ein klarer Schritt der EU, um Transparenz und Verlässlichkeit in Umweltbehauptungen zu fördern und ein umweltbewusstes Verhalten sowohl bei Verbrauchern als auch bei Unternehmen zu unterstützen. Es könnte zu Spannungen bei der Einführung kommen, da die neue Richtlinie für Unternehmen in der EU auch mehr Bürokratie und regulatorische Belastungen bedeuten kann. Außerdem gilt die Richtlinie auch für Unternehmen außerhalb der EU, die aber auf dem EU-Markt tätig sind. Sie müssen sich nun an EU-Standards anpassen, welches als Handelshürde wahrgenommen werden könnte.
