Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits nur, wenn der Versicherungsfall in den versicherten Zeitraum fällt. Dies bedeutet, dass sowohl das auslösende Ereignis als auch der Zeitpunkt der Rechtsverfolgung von Bedeutung sind.
Der Versicherungsfall – Was zählt dazu?
Ein Versicherungsfall tritt ein, wenn ein Versicherter rechtliche Unterstützung benötigt. Hierbei gibt es verschiedene Kategorien: Schadenersatzrechtsschutz bei Ereignissen, die einen Schaden verursacht haben; Arbeitsrechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen wie Kündigungen; Mietrechtsschutz bei Streitigkeiten rund um Mietverhältnisse und Verkehrsrechtsschutz bei Vorfällen im Straßenverkehr.
Was zählt nicht als Versicherungsfall?
Die Versicherung zahlt nicht für Streitfälle, die vor Vertragsbeginn begonnen haben, Auseinandersetzungen, die außerhalb des versicherten Zeitraums entstehen, und Rechtsstreitigkeiten, die bewusst initiiert wurden, um Versicherungsleistungen zu erhalten.
Wichtige Zeitpunkte im Rechtsschutz
Beispiele für die zeitliche Einordnung
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