Anfechtungsverzicht
Gängige D&O-Klausel gekippt: Was das OLG-Urteil für Makler bedeutet
Das Oberlandesgericht Köln hat am 10. Februar ein Urteil gefällt (Az. 9 U 49/25), das in der Versicherungsbranche immer noch heiß diskutiert wird. In dem zugrundeliegenden Sachverhalt geht es um die D&O-Versicherung für die Führungsriege einer Bank, die sich laut Einschätzung des Prüfungsverbands deutscher Banken einen zu hohen Umfang an Konzentrationsrisiken in Form von Veritätsrisiken aufgeladen habe. Nach Erhalt dieser Kenntnis hätten Mitarbeiter der Bank die Erhöhung der D&O-Versicherungssumme beantragt und damit sowohl den Versicherungsschutz für sich als auch für Personen erhöht, die von der kritischen Situation nichts wussten.
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