Anfechtungsverzicht

Gängige D&O-Klausel gekippt: Was das OLG-Urteil für Makler bedeutet

Wenn Versicherungsschutz auf arglistiger Täuschung einzelner versicherter Personen beruht, darf der Versicherer dann den Vertrag für alle VP aufheben? Das OLG Köln bejahte dies kürzlich, trotz einer entsprechenden Schutzklausel. Die Folgen für Policen und Makler erklärt Rechtsanwalt Johannes Dilling.

Johannes Dilling

Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling von der Kölner Kanzlei Dilling Rechtsanwälte kennt sich mit Themen rund um Compliance und Managerhaftpflicht gut aus. | Quelle: Kanzlei Dilling Rechtsanwälte

Das Oberlandesgericht Köln hat am 10. Februar ein Urteil gefällt (Az. 9 U 49/25), das in der Versicherungsbranche immer noch heiß diskutiert wird. In dem zugrundeliegenden Sachverhalt geht es um die D&O-Versicherung für die Führungsriege einer Bank, die sich laut Einschätzung des Prüfungsverbands deutscher Banken einen zu hohen Umfang an Konzentrationsrisiken in Form von Veritätsrisiken aufgeladen habe. Nach Erhalt dieser Kenntnis hätten Mitarbeiter der Bank die Erhöhung der D&O-Versicherungssumme beantragt und damit sowohl den Versicherungsschutz für sich als auch für Personen erhöht, die von der kritischen Situation nichts wussten.

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