Schadenfall der Woche

Brand im Kälberstall: Landwirt muss 600.000 Euro an Versicherung zurückzahlen

Mehrfach brannte es auf einem Hof eines Landwirts - bis irgendwann die Versicherung misstrauisch wurde. Im Strafprozess ging der beschuldigte Landwirt noch als Sieger hervor - doch ein weiteres Urteil kommt ihn nun teuer zu stehen.

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11:06 Uhr | 19. Juni | 2025
Schadenfall der Woche

Freigesprochen im Strafprozess, doch schuldig im Zivilprozess: Ein Landwirt muss nach einem Urteil des OLG Oldenburg tief in die Tasche greifen.

| Quelle: procontra

Strafrechtlich konnte er nicht belangt werden, doch trotzdem kommen einem Landwirt aus Niedersachsen mehrere Brände auf seinem Hof teuer zu stehen. 600.000 Euro muss der Mann an seinen Versicherer zurückzahlen – das entschied nun das Oberlandesgericht Oldenburg (Az: 1 U 229/20, Urteil vom 20. März 2025).

Was war geschehen? Gleich mehrfach – 1996, 1997, 2001 und 2006 – war es in verschiedenen Gebäuden des Landwirts bzw. seiner Frau zu Bränden gekommen. Während in den ersten drei Fällen technische Defekte als Ursache für die Brände galten, wurde im letzten Fall Brandstiftung vermutet. Dennoch floss in jedem der besagten Fälle Geld von der Versicherung.

Mehrfache Brände

2009 dann der nächste Brand: diesmal im Kälbermaststall auf dem Grundstück der Ehefrau. Insgesamt 600.000 Euro zahlte daraufhin die Versicherung. Doch als es auch im nächsten Jahr zu weiteren Bränden kam, reichte es der Versicherung offenbar: Sie verweigerte die Zahlung. Klagen des Mannes gegen diese Entscheidung scheiterten.

In der Zwischenzeit hatte auch die Staatsanwaltschaft Oldenburg begonnen, gegen den Mann zu ermitteln und 2012 letztlich Klage wegen des Verdachts auf Brandstiftung eingereicht. Vor der großen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg wurde der Mann jedoch freigesprochen. Für das Gericht stand nicht mit der erforderlichen Sicherheit fest, dass die Angeklagten die Brände selbst gelegt bzw. jemanden Dritten hiermit beauftragt hatten.

Wiederholungstäter?

Dennoch klagte schließlich die Versicherung des Landwirte-Paars auf die Rückzahlung der gezahlten 600.000 Euro. Und bekam nun vor dem Oberlandesgericht Oldenburg Recht. Der Senat war aufgrund einer zusammenfassenden Würdigung aller vorliegenden Indizien davon überzeugt, dass der Landwirt den Brand in dem Kälbermaststall herbeigeführt hat, indem er gemäß einem eigenen Tatplan einen Dritten mit der Brandlegung beauftragte und die Tat auch selbst mit vorbereitete. An das Urteil des Strafgerichts, das den Mann ja freigesprochen hatte, war das Zivilgericht aufgrund des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung (Paragraph 286 Zivilprozessordnung) nicht gebunden.

Für die Entscheidungsfindung könnte auch die Vorgeschichte des Landwirts eine Rolle gespielt haben. In der Vergangenheit hatte dieser gegenüber diversen Haftpflichtversicherern Kfz-Unfälle gemeldet. Gerichte stellten später jedoch fest, dass diese fingiert waren.