EU-Kleinanlegerstrategie

Streit um Provisionsverbot – Gegenwind für McGuiness

Ein Brief von EU-Kommissarin Mairead McGuiness an den EU-Parlamentarier Marcus Ferber sorgte jüngst für Aufregung unter deutschen Vermittlern. Nun hat Ferber geantwortet.

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16:01 Uhr | 12. Januar | 2023
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Die EU-Kommission arbeitet derzeit an ihrer Kleinanlegerstrategie, die auch ein Provisionsverbot enthalten könnte.

| Quelle: artJazz

Erst schrieb Mairead McGuiness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, einen Brief an den EU-Parlamentarier Marcus Ferber (CSU), in dem sie Ferber mitteilte, ein europaweites Provisionsverbot in der Finanzberatung zu prüfen.

Nun liegt, unter anderem der procontra-Redaktion, auch die Antwort des bayerischen Europaabgeordneten vor. In dem Brief teilte Ferber der Kommissarin seine Enttäuschung über deren Sichtweise im Bezug auf die Provisionsberatung mit und versuchte darüber hinaus, die Argumente der irischen Politikerin zu entkräften.

Die Ziele der Finanzmarktrichtlinie

So argumentierte die EU-Kommissarin unter anderem damit, dass die Finanzmarktrichtlinie MiFID II es nicht vermocht habe, die unabhängige Beratung – worunter in diesem Fall nur die Beratung gegen Honorar verstanden wird – zu stärken. Dies sei allerdings auch gar nicht das Ziel von MIFiD II gewesen, entgegnet Ferber. Stattdessen ging es darum, den Kunden in den Mittelpunkt zu rücken und sicherzustellen, dass dieser bedarfsgerechte Produkte erhält. Der Kunde könne diese auch im Rahmen einer nicht-unabhängigen Beratung erwerben. Ein Marktversagen liege hierdurch nicht vor.  

Weiterhin hatte McGuniess auf die Situation in den Niederlanden sowie im Vereinigten Königreich, in denen es jeweils ein Provisionsverbot gibt, verwiesen. Dort seien die Kosten für viele Finanzprodukte gefallen, so dass die Kunden dort mehr Gegenwert für ihr Geld beim Kauf eines Investmentproduktes bekommen.  

Ferber verweist hier auf einen Bericht der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA aus dem vergangenen November. In diesem hatte die FCA festgehalten, dass insbesondere bei Menschen mit geringerem Einkommen die Bereitschaft seltener sei, für eine Finanzberatung Geld zu bezahlen. Entsprechend würden sie diese Beratungsleistungen seltener als Gutverdiener in Anspruch nehmen, obwohl der Wunsch nach Hilfe ausgeprägt sei. Auch die Niederlange seien keine geeignete Referenz für ein Provisionsverbot, da das niederländische Rentensystem sehr speziell sei. Wesentlich geeigneter sei es laut Ferber darum, auf die anderen 26 EU-Mitgliedsstaaten zu schauen, in denen es kein Provisionsverbot gibt.  

Robo Advisor wären Schritt in falsche Richtung

Um eine Beratungslücke („advice gap“) zu vermeiden, hatte McGuiness unter anderem Robo Advisor ins Spiel gebracht. Diese würden zu niedrigen Kosten eine Beratung der Kunden gewährleisten. Ferber widerspricht: „Ich bin skeptisch, dass wir die Kleinanleger der Gnade von Algorithmen unterwerfen sollten.[…] Ich denke, eine solche Entwicklung wäre ein Schritt weg von dem Ideal, dass Kunden eine auf ihre individuelle Situation Rücksicht nehmende Empfehlung erhalten.“  

Wie Ferber betrachtet auch die Finanzwirtschaft in Deutschland ein Provisionsverbot sehr kritisch. Ein EU-weites Provisionsverbot würde „das Aus für rund 200.000 Versicherungsvermittler in Deutschland bedeuten. Denn mit einem Verbot der Provisionsvergütung würde ihnen die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen“, beklagt in der vergangenen Woche beispielsweise der Vermittlerverband BVK.  

Noch im ersten Quartal des neuen Jahres will Kommissarin McGuiness ihre Kleinanlegerstrategie vorstellen. Ob in dieser dann das Provisionsverbot enthalten ist oder doch eines der Argumente von Ferber verfangen hat, wird dann zu sehen sein.