Steigende Bauzinsen und (immer noch) größtenteils exorbitant hohe Immobilienpreise lassen bei immer mehr Menschen den Traum von der eigenen Immobilie platzen. Dem will das Bundesfinanzministerium (BMF) nun offenbar einen Riegel vorschieben: Nach einem Bericht der FAZ plant das BMF eine radikale Steuerreform. Demnach soll es laut einem internen Diskussionsentwurf den Ländern künftig erlaubt sein, für private Immobilienkäufe die Grunderwerbssteuer zu reduzieren oder ganz zu streichen – vorausgesetzt, es handelt sich um selbstgenutztes Eigentum.
Erster Schritt für einen Dialog mit den Ländern
„Das Papier ist ein erster Entwurf der Arbeitsebene, der an die Länder versandt wurde“, erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf procontra-Anfrage. Das Papier sei ein erster Schritt, um in einen Dialog mit den Ländern zu treten. „Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer mit dem Ziel, durch eine Freibetragsregelung den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu erleichtern. Diese Flexibilisierung soll gekoppelt sein an eine erweiterte Besteuerung von sogenannten Share Deals“, so der Sprecher. Zu weiteren Details äußerte sich das BMF nicht.
Die Vorschläge auf dem 29 Seiten starken Papier haben es allerdings in sich: Würden sie in einen gesetzlichen Rahmen gegossen, erhielten die Bundesländer völlige Freiheit, was die Besteuerung von privaten Immobilienkäufen betrifft.
Derzeit spült die Grunderwerbsteuer jedes Jahr rund 17 Milliarden Euro in die Steuerkassen der Länder. Seit 2006 obliegt den Ländern die Entscheidung über die Höhe des Steuersatzes. Bisher war es ihnen allerdings nur erlaubt, den Steuersatz zu erhöhen, nicht zu reduzieren. Die Vorschläge aus dem BMF sind also ein absolutes Novum.
Steuerschlupflöcher beim Immobilienkauf schließen
Im Koalitionsvertrag hatte die Regierung bereits festgehalten, dass die Länder mehr Spielraum bei der Grunderwerbsteuer erhalten sollten, beispielsweise Freibeträge gewähren könnten. Das Diskussionspapier aus Lindners Ministerium trägt diesem Vorhaben nun Rechnung.
Ein zweiter wesentlicher Punkt aus dem Schreiben: Zur Finanzierung der Steuererleichterungen will das BMF Steuerschlupflöcher beim Immobilienkauf von Konzernen schließen. Jedes Jahr werden mit diesen sogenannten „Share Deals“ Zehntausende Wohnungen in Deutschland verkauft, ohne dass Grunderwerbssteuer anfällt. Bei dieser Art des Immobilienkaufs werden Immobilien in einem Unternehmen gebündelt und der Käufer übernimmt Anteile (Shares) an dem Unternehmen. Da es sich so nicht um einen Immobilienkauf im eigentlichen Sinn handelt, wird auch keine Grunderwerbsteuer berechnet.