Geplantes Gesetz

GDV warnt vor ausuferndem Geldwäsche-Präventionsaufwand

Die Versicherer sehen durch ein geplantes Gesetz einen unverhältnismäßigen Mehraufwand beim Kampf gegen Geldwäsche auf sich zukommen. Viel Zeit, ihn zu verhindern, bleibt dem GDV allerdings nicht.

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17:12 Uhr | 18. Dezember | 2023
GDV warnt vor ausufernder Bürokratie

Die Versicherer sehen durch ein geplantes Gesetz einen unverhältnismäßigen Mehraufwand beim Kampf gegen Geldwäsche auf sich zukommen. Viel Zeit, dieses zu verhindern, bleibt dem GDV allerdings nicht mehr.

| Quelle: Stockdonkey

In Deutschland will man beim Thema Geldwäsche härter durchgreifen. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung kürzlich das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz auf den Weg gebracht. Unter anderem zielt es auf eine stärkere Kontrolle von Konzernstrukturen ab, wodurch der Kreis der Unternehmen, die zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind, erweitert wird. Doch genau diesen Punkt sieht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisch.

„Denn mit der nun geplanten Gesetzesänderung würden auch Unternehmen aus dem Versicherungssektor strengen Pflichten unterworfen, bei denen kein realistisches Geldwäsche-Risiko besteht“, schreibt der Verband an diesem Donnerstag in einem Statement. Beispielsweise wären dann, laut GDV, dann auch Holdinggesellschafften oder Mutterkonzerne von Versicherern betroffen. „Ein Sach- oder Rückversicherer, der an einem Versicherer mehrheitlich beteiligt ist, müsste auch für seine eigenen – nicht geldwäscherelevanten – Geschäfte strenge Sorgfaltspflichten erfüllen. Ebenso eine Holding-Gesellschaft, in der nur übergeordnete Unternehmensfunktionen gebündelt sind, die aber kein Endkundengeschäft betreibt“, heißt es weiter.

GDV kritisiert zusätzlichen Aufwand und Kosten

Solche Pflichten bestehen für diese Unternehmen bislang nicht. Der GDV bezeichnet eine entsprechende Erweiterung und infolgedessen mehr Aufwand und zusätzliche Kosten als unverhältnismäßig. So würden sich Sachversicherungen mit ihren jährlichen Risikobeiträgen nicht für Geldwäsche eignen, Lebens- und Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr hingegen schon. Denn hier könnten Kriminelle über hohe Einmalbeträge oder laufende Einzahlungen versuchen, ihr Geld über den Umweg einer Versicherung zu waschen. Um das zu verhindern, würden bereits strenge Schutzvorkehrungen gelten, so der GDV. Beispielsweise müssten Lebensversicherer bestimmte Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen, die Identität ihrer Kunden oder der wirtschaftlich Berechtigten prüfen und ihre Angestellten regelmäßig schulen.

Der GDV appelliert an die Bundesregierung, jetzt nicht national vorzupreschen, sondern auf eine EU-weite Regelung aus Brüssel zu warten, wo das Thema Geldwäsche derzeit ebenfalls auf der Agenda stehe. So könne man vermeiden, dass deutsche Versicherungskonzerne gegenüber der europäischen Konkurrenz benachteiligt würden, sofern das Gesetz in dieser Form verabschiedet werde.

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Laut GDV-Mitteilung soll es im Januar eine öffentliche Anhörung für den Gesetzentwurf geben, in deren Rahmen voraussichtlich auch der GDV noch einmal seine Argumente streuen will. Im Februar sei die finale Abstimmung im Bundestag geplant. Voraussichtlich noch im ersten Quartal solle das Gesetz dann verkündet werden.