Interview mit Underwriting Manager bei Hiscox

Zielgruppe Betreuer: „Absicherung von Vermögensschäden ist existenziell"

Vermögensschadenhaftpflicht-, Betriebshaftlicht, Sach- und Cyberpolicen: Über den Versicherungsschutz für Berufsbetreuer sprach procontra mit Mario Hartmann, Underwriting Manager bei Hiscox.

12:01 Uhr | 05. Januar | 2023
Mario Hartmann, Underwriting Manager bei Hiscox

„Die Absicherung von Vermögensschäden ist für diese Berufsgruppe existenziell". Mario Hartmann von Hiscox sprach mit procontra über die Zielgruppe der Betreuer.

| Quelle: Hiscox

procontra: Wie schätzen Sie die Risikosituation von Berufsbetreuern ein?

Mario Hartmann: Selbstständige Berufsbetreuer haben umfängliche Pflichten. Das reicht vom Check der Nebenkostenabrechnung bis hin zur Insolvenzbegleitung, berührt Krankenhausaufenthalte und Therapien. Sie sind schon eine Art persönlicher Manager der Betreuten und können im Spannungsfeld von Angehörigen, Krankenkassen und Ämtern schnell zwischen die Fronten geraten, durch ein Missverständnis oder einen Fehler. Deshalb ist insbesondere die Absicherung von Vermögensschäden für diese Berufsgruppe existenziell. Es ist keine Deckung, wo man sagt: Da passiert sowieso nichts. Dazu gehört auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche, das heißt passiver Rechtsschutz. Diese Haftpflichtkomponente ist den beruflichen Betreuern enorm wichtig.

procontra: Die Reform des Betreuungsrechts verpflichtet Berufsbetreuer ab 2023 zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung. Ihr Haus ist bereits mit einem Relaunch des bisherigen Produkts am Start. Inwieweit mussten Sie neu justieren?

Hartmann: Der Gesetzgeber fordert jetzt eine Versicherungssumme von mindestens 250.000 Euro, die mindestens viermal im Jahr zur Verfügung stehen muss. Da macht es keinen Sinn mehr, auch kleinere Versicherungssummen zur Auswahl anzubieten. Wir hatten schon immer eine Dreifach-Maximierung, nun also vierfach. Üblich am Markt war bisher zweifach. Es bleibt aber dabei: Wir versichern auch zusätzliche Tätigkeiten, die nicht unter die Pflichtversicherung für Berufsbetreuer fallen, beispielsweise als Nachlasspfleger. Eine neue Klausel stellt klar: Schäden aus diesen Bereichen belasten die Versicherungssumme der Pflichtversicherung nicht.

procontra: Verglichen mit anderen Dienstleistungsberufen ist die Zielgruppe Berufsbetreuer klein – zu klein für eine Spezialisierung des Maklers?

Hartmann: Sofern man die Rechtsanwälte dazuzählt, ist es keine kleine Gruppe. Statt über einen Zusatzbaustein in der eigenen Berufshaftpflicht decken einige das Risiko schon jetzt bei uns über eine separate Berufsbetreuerversicherung ab. Vor allem dann, wenn viele Betreuungen im Raum stehen. Und auch der Versicherungsschutz dieser Gruppe ist nicht klein, wenn man außerdem Risiken wie Betriebshaftpflicht, Sach und Cyber und private Risiken hinzunimmt. Nicht zuletzt könnte die Zielgruppe ein Baustein im Portfolio sein – für den, der sich zum Beispiel auf den Bereich Dienstleistungen spezialisieren will. Vielleicht auch der Einstieg in die Vermögensschadenhaftpflichtsparte. Jemand, der Haftpflicht macht, wird auch Vermögensschadenhaftpflicht verstehen.