Beratungsansatz zum Valentinstag

Wenn aus dem Kunden ein Paar wird

Veränderungen in der Lebenssituation der Kunden sollten Makler im Blick behalten. Ein Umzug kann Zusammenzug oder Heirat bedeuten. Steht vielleicht noch der Ex-Partner in der Lebensversicherung? Das eröffnet Chancen für die Beratung.

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09:02 Uhr | 14. Februar | 2024
zwei Hände ziehen an einem Tau, das ein Herz formt

Ziehen Paare zusammen, können sie auch auf Versicherungsseite an einem Strang ziehen.

| Quelle: Barcin

Die Lebenssituation gerade von jungen Kunden befindet sich im stetigen Wandel. Flattert beispielsweise die Mitteilung über eine neue Adresse ins Haus, kann das darauf hinweisen, dass der Kunde oder die Kundin mit einem Partner oder einer Partnerin zusammengezogen ist. Vielleicht hat der Kunde sogar geheiratet oder eine Immobilie erworben. Hier können Makler einen Ansatzpunkt für eine erneute Versicherungsberatung finden.

Dabei könnten folgende Versicherungen einen Ausgangspunkt für weitere Gespräche bilden.

Haftpflicht- und Hausratversicherung

Wenn Paare zusammenleben, brauchen sie nur noch eine Haftpflicht- und Hausratversicherung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie verheiratet sind oder nicht.

Hausratversicherung

In den vielen Fällen bringen beide Partner eine Hausratversicherung mit in das neue Zuhause. Die ältere von beiden Policen bleibt i. d. R. bestehen, die zweite können Sie außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in dem Fall nicht 3 Monate, sondern nur einen. Ansatz für eine erneute Beratung kann die Deckungssumme der Versicherung bieten, da die Wohnung oder das Haus wahrscheinlich deutlich größer sein werden und zudem der Wert der Einrichtung steigt. Die Ergo weist beispielsweise darauf hin, dass die Deckungssumme stets dem Gesamtwert des Hausrats entsprechen sollte. Fällt sie geringer aus, riskiert der Kunde eine Unterversicherung. Beträgt der Versicherungswert 50.000 Euro, die Deckungssumme aber nur 40.000 Euro, erhalten die Kunden nur 80 Prozent der Kosten. Als Richtwert gilt eine Versicherungssumme zwischen 500 und 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Private Haftpflichtversicherung

Auch bei der Haftpflichtversicherung gilt, dass sowohl Eheleute als auch zusammenlebende Paare lediglich eine Versicherung brauchen. Das gilt auch für verheiratete Paare mit unterschiedlichen Wohnsitzen.

Sind die Kunden jedoch nicht verheiratet müssen beide im Versicherungsschein eingetragen werden. Finanztip weist darauf hin, dass Regressansprüche wegen gegenseitiger Personenschäden mitversichert sein sollten. Sachschäden untereinander können in einem Vertrag nicht abgesichert werden.

Bei verheirateten Paaren ist der Partner, der keine eigene Haftpflichtversicherung mit in die Ehe bringt, automatisch beim Ehepartner mitversichert. Das gilt allerdings nicht für Single-Tarife. Haben beide eine Haftpflichtversicherung kann der jüngere Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

Gibt es bereits Kinder, gibt es verschiedene Familienversicherungen, die oftmals deutlich günstiger ausfallen als mehrere Single-Tarife. In einer Familienversicherung können auch Adoptiv- und Pflegekinder mitversichert werden.

Rechtschutzversicherung

Für die Rechtschutzversicherung gilt das gleiche wie für die Haftpflicht. Haben beide Partner eine Rechtschutzversicherung, kann die jüngere Police außerordentlich gekündigt werden. Doch auch hier sollte nochmal genauer geschaut werden, was genau die Eheleute benötigen und gegebenenfalls aufgestockt werden.

Kfz-Versicherung

Wenn beide ein Auto in die Lebensgemeinschaft einbringen, kann ein Wagen als Zweitwagen in die günstigere Schadensfreiheitsklasse gestuft werden. Bei nur einem Auto kann der Partner in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden.

Risikolebensversicherung

Gerade wenn eine Immobilie gekauft wird oder eine Familie gegründet wird, ist es sinnvoll eine Risikolebensversicherung abzuschließen, damit der Abtrag für die Immobilie abgesichert ist.

Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung dient nicht nur der Absicherung im Todesfall, sondern auch der privaten Altersvorsorge.

Bestehen bereits Lebensversicherungen kann es gerade nach Eheschließung sein, dass die Bezugsperson nochmal geändert werden muss - gerade, wenn der Kunde schon einmal verheiratet war.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei Familiengründung kann es sich lohnen, sich nochmal die Deckungssummen der Berufsunfähigkeitsversicherung anzuschauen. Gerade wenn Familienzuwachs ansteht oder aber der Lebensstandard sich stark verändert, kann sich der Versicherungsbedarf deutlich erhöhen.

Familienunfallversicherung

Möglicherweise besteht der Bedarf für eine Familienunfallversicherung, da die gemeinsame Versicherung günstiger ist und die Unfallversicherung nur für den Arbeitsplatz und Berufsweg- bzw. Schule und Schulweg gilt.

Versicherung gegen Scheidung?

Eine Versicherung gegen Scheidung gibt es nicht. Aber es werden beispielsweise von der Arag explizit Rechtschutzversicherungen für den Fall der Scheidung angeboten, die dann für beide Ehepartner gelten.