Nach dem Bestandskauf: Was passiert mit meinen Kunden?

Der Kunde ist König. Doch wie ist es beim Verkauf Ihres Versicherungsbestandes? Viele haben die Sorge, die Kunden könnten sich im wörtlichen Sinne „verkauft“ fühlen. Und dann kündigen sie die bestehenden Verträge, die Courtageeinnahmen gehen somit verloren. Diesen Effekt nennt man Bestandsabrieb. Eine verständliche Sorge, die Sie aber nicht haben müssen. Unsere Erfahrungen nach ist der Bestandsabrieb äußerst gering. Was aber passiert genau mit den Kunden bei einer erfolgreichen Bestandsübertragung?

09:06 Uhr | 27. Juni | 2023
Nach dem Bestandskauf: Was passiert mit meinen Kunden?

Der Bestandskauf muss gut durchdacht werden.

| Quelle: Nuthawut Somsuk

Offen und transparent mit dem Kunden kommunizieren

Nachdem sich Bestandsverkäufer und -käufer einig sind und die Bestandsübergabe in einem Vertrag geregelt ist, werden dann die Kunden schriftlich über diesen erfolgten Schritt informiert. Mit diesem Schreiben wird dem Kunden eine Widerspruchsfrist, nach Code of Conduct von 14 Tagen, eingeräumt. Trifft kein Widerspruch ein und ist die Zustimmung in die Datenübertragung erfolgt, ist der juristische Teil erledigt.

Die Benachrichtigung des Kunden muss allerdings den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sie muss aber auch dem persönlichen Verhältnis des bisherigen Maklers zu seinen Kunden entsprechen. Deshalb ist es durchaus angebracht, seine Kunden zu segmentieren, um für bestimmte Segmente eigene Anschreiben zu entwickeln. Mit einigen ist der Makler per Du – es wäre irritierend, sich an diese nun mit einem förmlichen Sie zu wenden. Mit anderen Kunden bestehen umfangreiche Geschäftsbeziehungen. Großkunden wird man eventuell um einen persönlichen Termin bitten, um sich in den Ruhestand zu verabschieden. Fingerspitzengefühl ist also gefragt.