„Versicherungsmakler werden massiv benachteiligt“

Deutliche Reaktionen auf EU-Kleinanlegerstudie

EU-Kommissarin Mairead McGuinness hat die mit Spannung erwartete Kleinanlegerstrategie vorgestellt. Das Echo unter Lobbyverbänden, Politikern und Verbraucherschützern ist groß. Aktuelle Stimmen aus der Branche

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09:05 Uhr | 25. Mai | 2023

EU-Kommissarin Mairead McGuinness und ihr Kollege Valdis Dombrovskis, Vize-Präsident der Europäischen Kommission. Beide haben erklärt, die EU werde prüfen, ob die Branche ihren Forderungen nachkommt. Wenn nicht, droht ein vollständiges Provisionsverbot.

Nach der Vorstellung der EU-Kleinanlegerstrategie am Mittwoch schlagen die Wellen in der Finanzbranche, Politik und unter Verbraucherschützern hoch. Während die einen eine „massive“ Benachteiligung von Versicherungsmaklern sehen, bemängeln andere die Maßnahmen als nicht ausreichend. Vorgesehen ist unter anderem ein Provisionsverbot für Finanzprodukte, die ohne Beratung erworben werden. Das könnte beispielsweise Neo Broker betreffen.

Auch ein „Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten“ steckt, laut Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand beim Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW), anscheinend in dem Maßnahmenkatalog. Die Maßnahmen, zu denen Anbieter nun aufgefordert sind, sollen nach drei Jahren überprüft werden.

Die EU werde anhand der Beteiligung der Kleinanleger an den Märkten überprüfen, so Valdis Dombrovskis, Vize-Präsident der Europäischen Kommission, ob die Branche den Forderungen nachkommt. Investieren nicht mehr Kleinanleger, „wollen wir wissen, warum und welche Probleme noch überwunden werden müssen“, so Dombrovskis.

Sollte sich keine wesentliche Änderung eingestellt haben, könnte ein umfassendes Provisionsverbot noch kommen. Denn: Die EU behält sich über eine Revisionsklausel vor, zu einem späteren Zeitpunkt nachzujustieren. Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat vorgelegt. Sie müssten die Richtlinie und die Verordnung verabschieden. „Dann würde die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die Umsetzung in nationales Recht (soweit erforderlich) und das Inkrafttreten insgesamt über einen Zeitraum von voraussichtlich ca. 18 Monaten erfolgen“, so Wirth. Noch bis zum 20. Juli können Interessenvertreter zur Kleinanlegerstrategie Stellung nehmen.

Wie die Branche, Interessenvertreter, Politiker und Verbraucherschützer auf die Pläne vom EU-Kommissarin Mairead McGuinness reagieren, erfahren Sie in unserer oben stehenden Bilderstrecke.