Abmahngefahr
Ausgang offen: Streit um Makler-Unabhängigkeit dauert an
Nach dem ernüchternden Urteil des OLG Dresden gegen den Leipziger Versicherungsmakler Risk007 darf dieser nun nicht mehr mit dem Begriff „unabhängiger Versicherungsmakler“ werben. Im Kern stützt sich das Gericht in seiner Urteilsbegründung auf die Argumentation des Klägers, des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dieser hatte sich das Thema „Unabhängigkeit von Maklern“ in der Vergangenheit vermehrt angeschaut und immer wieder Versicherungsmakler abgemahnt. Nachdem die Verbände sich lange dafür eingesetzt hatten, dass Makler sich nicht von den Abmahnungen abschrecken lassen sollten, gehen sie jetzt – nach dem jüngsten Urteil – eher in die Defensive und raten, den Begriff „unabhängig“ zu vermeiden.
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