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Kurbeihilfe

Kurbeihilfe

Oft wird die Kurbeihilfe mit einer Unfallversicherung kombiniert. Sollte ein Kuraufenthalt bevorstehen, kann bei der privaten Unfallversicherung die Kurbeihilfe beantragt werden. Wichtig dabei ist immer, dass der Versicherung ein Attest des Arztes vorliegt, in der die Notwendigkeit der Kur auch begründet wird. 

Die Kurbeihilfe erhalten vor allem Personen, die durch einen Unfall eine Gesundheitsschädigung davon getragen haben und die zur Veranlassung gibt, dass der Versicherungsnehmer mindestens drei Wochen eine Kur antreten muss. Die Leistungen sind nur so hoch, wie vorher mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart und im Versicherungsvertrag festgelegt. Alle weiteren Kosten , die auftreten sollten, müssen vom Versicherungsnehmer selber gezahlt werden.