Zur Übersicht

Gepäckversicherung

Gepäckversicherung

Die Gepäckversicherung kann von jedem Reisenden abgeschlossen werden. Sollte auf einer Reise das Gepäck beschädigt oder gestohlen werden, kommt die Gepäckversicherung für den Schaden auf. Dabei muss der Reisende bedenken, dass der Zeitwert des Gepäckstückes berücksichtigt wird und Wertsachen bis zu einer vereinbarten Höchstsumme versichert ist. 

Die Gepäckversicherung tritt in Kraft, wenn es Unfälle beim Transport gab, das Gepäck durch Feuer oder anderen Elementarereignissen zu Schaden gekommen ist und auch bei strafbaren Handlungen, die durch Dritte ausgeübt worden sind. Die Versicherung kann sich vor allem bei Personen lohnen, die sehr viel auf Reisen sind. Sollte der Versicherungsnehmer seiner Aufsichtspflicht nachweislich nicht nachkommen, kann die Versicherung sich weigern, den Schaden zu ersetzen.