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Autoversicherung

Autoversicherung, KfZ-Versicherung

Eine Autoversicherung wird von jedem Fahrzeughalter benötigt. Ohne diese Autoversicherung darf das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht bewegt werden. Ein Kraftfahrzeug darf nur in den Straßenverkehr gebracht werden, wenn der Halter des KFZ den Abschluss und den Bestand einer KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Aus diesem Grund handelt es sich bei der KFZ-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung.

Bei dieser Pflichtversicherung besteht eine sogenannte doppelte Kontrahierungspflicht: Jeder KfZ-Halter ist zum Abschluss dieser Versicherung verpflichtet und jede Versicherung muss auch jedem Fahrzeughalter eine Versicherung anbieten - sofern er wahre Angaben macht. Darüber hinaus denken die meisten Fahrzeughalter auch daran, die für sie doch bedeutende Investition in einen fahrbaren Untersatz weitergehend zu schützen: Die Teilkasko schützt unter anderem auch Schäden am eigenen Fahrzeug, der Vollkaskoschutz umfasst auch Gefahren wie Diebstahl und ähnliche Risiken. 

Sobald eine Autoversicherung abgeschlossen werden soll, ist für die Versicherung sehr wichtig, ob es sich bei dem Versicherungsnehmer um einen Fahranfänger handelt oder nicht. In der Versicherung werden die Fahrzeugführer in unterschiedliche Kategorien eingetragen. Fahranfänger werden, aufgrund mangelnder Erfahrung im Straßenverkehr oft höher eingestuft als jemand, der bereits viele Jahre seinen Führerschein besitzt. Dieser Umstand macht sich bei den Kosten der Versicherung bemerkbar. Der Versicherungsnehmer muss regelmäßig Beiträge zahlen und ist dafür bei einem Unfall versichert und erhält Schadensersatz von der Versicherungsgesellschaft.

Die Prämien für die Kraftfahrtversicherung sind seit einigen Jahren erheblich unter Druck: Die Transparenz im Internet und die Rabatt-Kreativität der Versicherer sorgen dafür, dass Autofahrer günstige Versicherungen bekommen können. Zudem lohnen sich vorsichtiges Fahren und Unfallfreiheit: Der Schadensfreiheitsrabatt steigt von Jahr zu Jahr und kann bei einigen Versicherungen dazu führen, dass im Extremfall nur noch 30 % der Prämienhöhe in der höchsten Schadensfreiheitsklasse berechnet werden.