Schadenfall der Woche

Versicherungsbetrug durch fingierten Tod auf See fliegt auf

Ein 56-jähriger hat seinen Tod auf der Ostsee inszeniert, um seine Lebens- und Unfallversicherungen in Höhe von 4 Millionen Euro ausgezahlt zu bekommen. Jetzt erwartet ihn und seine Frau eine saftige Strafe.

Author_image
11:03 Uhr | 14. März | 2024
Schadenfall der Woche

In Nürnberg klauten unbekannte Täter Deutschlands ersten Witzautomaten.

| Quelle: procontra

Fast schon filmreif hat ein 56-jähriger Mann versucht, seinen Tod auf der Ostsee vorzutäuschen und dadurch eine Versicherungssumme von 4 Mio. Euro zu kassieren. Seine Frau ist mit angeklagt. Denn das Ehepaar soll im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück in der Kieler Bucht inszeniert haben, um so die Lebens- und Unfallversicherungen des Mannes - 14 an der Zahl - ausgezahlt zu bekommen. Nach der Tat hatte sich der Mann monatelang in Hamburg und Schwarmstedt bei Hannover versteckt. Im Mai 2020 spürte ihn die Polizei schließlich auf dem Dachboden seiner Mutter in Schwarmstedt auf. Jetzt wurden der 56-jährige und seine Ehefrau bereits zum zweiten Mal verurteilt.

Das Urteil des Kieler Landgerichts im Februar 2021 war nämlich zunächst vergleichsweise milde ausgefallen – sowohl der Mann als auch seine Frau, die die hohen Versicherungsleistungen kassieren sollte, waren lediglich zu niedrigen Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Grund: Nur bei einer der 14 Versicherungen erkannte das Gericht den Tatbestand des versuchten Betrugs als gegeben an, bei den anderen Versicherungen blieb es nach Auffassung des Gerichts lediglich bei Vorbereitungshandlungen. So hätten die Lebensversicherer für die Auszahlung der vereinbarten Leistungen das Vorlegen einer Sterbeurkunde verlangt – soweit waren die Angeklagten jedoch nicht gekommen. Ein Betrugsversuch hätte in diesen Fällen noch nicht stattgefunden, befand das Gericht. Doch der BGH hatte entschieden, dass das Landgericht Kiel zu milde geurteilt hatte.

Das aktuelle Urteil fällt nun härter aus. Das Landgericht Kiel hat den angeblich Ertrunkenen wegen versuchten Versicherungsbetruges in 14 Fällen zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Seine Ehefrau kommt mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Laut Richter Johann Kümmel handelt es sich um Gesamtfreiheitsstrafen unter Einbeziehung von Bewährungsstrafen aus dem ersten Prozess.

Vor der Urteilsverkündung hatten die beiden Angeklagten Geständnisse verlesen lassen. Und die Verteidiger hatten versucht, einen Freispruch für ihre Mandanten zu erwirken, die sich einsichtig zeigten. Eine finanzielle Notlage habe wohl zu dem Entschluss geführt.