Widerrufsbelehrung

Verbraucherschützer klagen gegen Axa Lebensversicherung

Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben Klage gegen die Axa Lebensversicherung AG eingereicht. Dabei geht es um eine angeblich intransparente Widerrufsbelehrung. Axa verwahrt sich gegen die Vorwürfe.

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14:01 Uhr | 31. Januar | 2024
hochowh
| Quelle: Devonyu

Vor Klageeinreichung hatten der BdV und die Verbraucherzentrale Hamburg die Axa Lebensversicherung abgemahnt. Grund der Abmahnung ist die dem Versicherungsnehmer der Axa Relax Privat Rente Chance mitgeschickte, vier Seiten umfassende Widerrufsbelehrung, die aus Sicht von BdV und Verbraucherzentrale Hamburg fehlerhaft und intransparent ist und den Vertragspartner unangemessen benachteiligt.

Der Vorwurf der Verbraucherschützer: Dem Versicherungsnehmer werde eine kostenneutrale Lösung vom Vertrag erschwert, weil Abschluss- und Vertriebskosten bei der Erstattung des Rückkaufswertes einberechnet werden. Verbraucher könnten anhand der Widerrufsbelehrung nicht zweifelsfrei feststellen, welchen Betrag sie im Falle eines Widerrufs zurückgezahlt bekommen. In der Widerrufsbelehrung der Axa werde jedoch mit Verweis auf §169 VVG der Eindruck erweckt, dass die Widerrufsfolgen denen einer Kündigung entsprechen, bei welcher Abschluss und Vertriebskosten auf den Rückkaufswert angerechnet werden dürfen. Was den Versicherungsnehmer davon abhalten könnte, den Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsbelehrung ist laut Verbraucherschützer zudem unverhältnismäßig lang und damit intransparent und genügt nicht den europarechtlichen Anforderungen, nach denen Verbraucherinnen und Verbrauchern die vorgeschriebenen Informationen in klarer und verständlicher Weise mitgeteilt werden müssen.

„Im Falle eines Widerrufs einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer hat dieser einen Anspruch auf Zahlung des Rückkaufswerts und Überschussbeteiligungen. Dabei ist der zu zahlende Rückkaufswert ohne Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten und einschließlich der Überschussanteile zu berechnen“, so die Verbraucherschützer.

Axa weist die Vorwürfe weit von sich

Laut Axa geht es bei dieser Widerrufsbelehrung gerade darum, die Verbraucher zu schützen. „Wir verwenden für unsere Widerrufsbelehrungen zu Lebensversicherungsverträgen den Text der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung“, sagt eine Unternehmenssprecherin. „Sie ist seit dem Urteil des EuGH aus 2022 zu Verweisen in Widerrufsbelehrungen ausführlicher als die bisherige gesetzliche Belehrung. Dadurch soll der Verbraucher gerade im Lichte des EuGH-Urteils geschützt werden. Wir verwahren uns gegen den Vorwurf, mit Verweis auf § 169 VVG Kunden von einer Vertragsauflösung abhalten zu wollen.“ Der Versicherer folge an dieser Stelle mit den Formulierung der gesetzlichen Regelung in § 152 VVG. „Dieser regelt die Folgen eines Widerrufs einer Lebensversicherung und gibt vor, dass der Versicherer auch den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG zu zahlen hat.“

Letztendlich muss das Gericht entscheiden, welche Auffassung rechtens ist.

Urteil könnte Auswirkungen auf die gesamte Branche haben

Sandra Klug, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg sieht in dem Klageverfahren die Möglichkeit eines Urteils, das für die gesamte Versicherungsbranche relevant werden könnte. „Solche falschen Belehrungen werden in der ganzen Branche verwendet. Wir halten die Widerrufsbelehrung für europarechtswidrig“, sagt Klug.