Altersvorsorge

Höhere Betriebsrenten durch Flexibilisierung der Anpassungsvorschriften

Die betriebliche Altersversorgung wird derzeit auf politischer Bühne wieder diskutiert. Der Vorsitzende des IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V., Dr. Friedemann Lucius, fordert, in dem Zuge auch über die bestehenden Anpassungsvorschriften für Betriebsrente zu sprechen und diese zu flexibilisieren.

08:06 Uhr | 15. Juni | 2023
Friedemann Lucius

Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS).

| Quelle: IVS

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll gestärkt und weiterverbreitet werden. Wie das gelingen kann, diskutieren das Ministerium für Arbeit und Soziales und das Ministerium der Finanzen derzeit im Fachdialog „Stärkung der Betriebsrente“ mit verschiedenen Verbänden und Institutionen. Im Rahmen dessen haben die Pensionsaktuare des IVS bereits im November 2022 eine Stellungnahme abgegeben, in der sie sich unter anderem für die Erhöhung der Startrenten aussprechen. 

Derzeit sieht die Praxis so aus, dass laufende Leistungen in der bAV nicht regelmäßig angepasst werden müssen, wenn ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden. Das führt dazu, dass in den versicherungsförmigen Durchführungswegen die garantierten Renten zu Beginn der Rentenphase niedrig sind und erst mit zunehmender Dauer durch Zuteilung von Überschussanteilen ansteigen. Bedarfsgerecht ist das nicht, denn gerade beim Übergang vom aktiven Berufsleben in den Ruhestand ist die Versorgungslücke am größten.  

Die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell macht vor, wie es geht: höhere Startrenten zu Rentenbeginn, die je nach Kapitalmarktentwicklung sowohl steigen als auch wieder sinken können. Ähnliches gibt es auch bei privaten Rentenversicherungen in Gestalt des Überschusssystems der konstanten, nicht garantierten Rentenzuschläge, nur dass hier weiterhin eine Sockelrente versicherungsförmig garantiert wird. Derzeit verhindert das Betriebsrentengesetz mit seinen restriktiven Anpassungsvorschriften, dass solche Produkte auch in der bAV rechtssicher angeboten werden können. Der Gesetzgeber sollte den Mut aufbringen, die Vorschriften zu flexibilisieren und damit die Attraktivität von Betriebsrenten zu erhöhen.