Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ist mit Beginn des Jahres von 0,25 Prozent auf 1,0 Prozent gestiegen. Welche Auswirkungen hat das auf die Leistungen der einzelnen Produkte? Um das herauszufinden, hat der GDV Insgesamt 232 Tarife von Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und sofortbeginnenden Rentenversicherungen anhand von 11 Modellfällen analysiert. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:
Zum Hintergrund: Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Die Erhöhung zum 1. Januar 2025 von 0,25 auf 1 Prozent ist die erste seit 30 Jahren. Klassische Lebensversicherungsprodukte wurden in die Untersuchung übrigens nicht einbezogen, weil sie nach GDV-Einschätzung im Neugeschäft kaum noch eine Rolle spielten.