Aktuelle GDV-Analyse
Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ist mit Beginn des Jahres von 0,25 Prozent auf 1,0 Prozent gestiegen. Welche Auswirkungen hat das auf die Leistungen der einzelnen Produkte? Um das herauszufinden, hat der GDV Insgesamt 232 Tarife von Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und sofortbeginnenden Rentenversicherungen anhand von 11 Modellfällen analysiert. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:
Die garantierten Leistungen für Neuverträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steigen je nach Modellfall um bis zu 9 Prozent. Über alle Modellfälle hinweg ergibt das im Mittel um rund 5 Prozent höhere Berufsunfähigkeitsrenten, die Versicherte bei gleichem Prämienaufwand erhalten.
Die Garantieleistungen steigen in der Risikolebensversicherung je nach Modellfall um rund 3 bis 6 Prozent, über alle Modellfälle hinweg um 5 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro kann das laut GDV bei Neuverträgen eine um 10.000 Euro höhere Kapitalleistung bedeuten. „Hinterbliebene sind damit jetzt noch besser geschützt“, sagt Moritz Schumann, der stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführer.
Die Anhebung des Höchstrechnungszinses lässt die Rentenfaktoren nach den Berechnungen des GDV im Mittel um 12 Prozent steigen. Da viele Versicherungen mit Rentenfaktoren arbeiten, die bis zum Rentenbeginn flexibel sind, profitieren von dieser Entwicklung nicht nur Neu-, sondern auch Bestandskunden. Wichtig zu wissen: Rentenfaktoren bestimmen die Höhe der monatlich garantierten Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital. Ein Rentenfaktor von 30 bedeutet zum Beispiel bei einem angesparten Kapital in Höhe von 10.000 Euro eine lebenslange Rente von 30 Euro pro Monat.
Abgesehen vom neuen Höchstrechnungszins profitieren Rentenversicherte zudem von dem seit 2021 insgesamt verbesserten Zinsumfeld. „94 Prozent der erwirtschafteten Kapitalerträge fließen an Kundinnen und Kunden. Durch die bessere Lage gehen wir, wie in den vergangenen Jahren, von einer weiter steigenden Gesamtverzinsung aus”, so Michael Fauser, Vorsitzender des Ausschusses Mathematik und Produktfragen im GDV. Von steigenden Überschüssen profitierten insbesondere auch Bestandskunden.
Zum Hintergrund: Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Die Erhöhung zum 1. Januar 2025 von 0,25 auf 1 Prozent ist die erste seit 30 Jahren. Klassische Lebensversicherungsprodukte wurden in die Untersuchung übrigens nicht einbezogen, weil sie nach GDV-Einschätzung im Neugeschäft kaum noch eine Rolle spielten.