Beamte sind für Makler eine höchst attraktive Zielgruppe – verantwortlich ist dafür nicht nur allein ihre schiere Größe: Knapp 1,9 Millionen Angestellte des öffentlichen Dienstes sind verbeamtet. Zudem bekommen Beamte in der Regel ein überdurchschnittlich hohes Gehalt ausgezahlt, durch ihre Verbeamtung üben sie ihren Beruf meist auf Lebenszeit aus.
Um diese Zielgruppe auch erschließen zu können, müssen Makler über ihre Besonderheiten Bescheid wissen. Eine entscheidende liegt in der Arbeitskraftabsicherung. „Ein Beamter kann von seinem Dienstherrn aus dienstunfähig eingestuft werden, aber noch nicht die Anforderungen an eine Berufsunfähigkeit erfüllen“, erklärte Makler Dirk Gärtner (BeamtenCircle Versicherungsmakler GmbH) gegenüber procontra. Einige Versicherer begegnen diesem Problem mit der Implementierung von Dienstunfähigkeitsklauseln.
Von großer Relevanz ist das insbesondere für Beamte auf Widerruf beziehungsweise auf Probe – sie stehen nach einem beruflichen Ausscheiden ohne beziehungsweise nur mit begrenzten Versorgungsansprüchen da.
Morgen & Morgen überprüft Dienstunfähigkeitsklauseln
Das Ratinghaus Morgen & Morgen hat nun zum ersten Mal die Dienstunfähigkeitsklauseln der 18 Anbieter (21 Tarife) am Markt einer Untersuchung unterzogen. Diese besteht insgesamt aus sieben Leistungsfragen, die unterschiedlich gewichtet werden.
Das höchste Gewicht kommt dabei der Frage zu, ob es sich bei der vorliegenden Dienstunfähigkeitsklausel um eine „echte DU-Klausel“ handelt. Bei einer solchen verzichtet der Versicherer weitestgehend auf sein eigenes Überprüfungsrecht, die Einschätzung des Dienstherren wird also nicht infrage gestellt. „Eine zeitgemäße Klausel sollte deshalb das Ziel haben, eine erneute Erstprüfung zu vermeiden. Der Versicherer verzichtet somit auf sein eigenes Prüfrecht und erkennt das Ergebnis des Dienstherrn an. Darauf legen wir im Rating höchsten Wert,“ erläutert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei Morgen & Morgen.
Von hoher Bedeutung ist zudem die Frage, ob der Versicherer alle Beamtenstatus anerkennt – also auch Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf. Zudem muss ein Tarif, um eine Bewertung von vier oder sogar fünf Sternen zu erhalten, auf unübliche Einschränkungen verzichten.
Qualitativ wissen die meisten Tarife offenbar zu überzeugen: Insgesamt 14 der 21 untersuchten Tarife erhielten die Höchstnote von fünf Sternen. Vier weitere Tarife wurden mit vier Sternen ausgezeichnet, drei weitere mit drei und lediglich zwei mit zwei Sternen. Die niedrigste Note (ein Stern) wurde keinem Tarif zuteil.
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Diese Tarife erhielten die Höchstnote
Die Ergebnisse der übrigen Tarife
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