Vom 27. bis 30. Mai findet in Leipzig der 129. Deutsche Ärztetag statt. Als ein besonders wichtiger Punkt steht dabei die Abstimmung über die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf der Agenda. Für deren Reform haben, nach jahrelangen zähen Verhandlungen, die privaten Krankenversicherer und die Bundesärztekammer einen gemeinsamen Entwurf vorgelegt. Sollte auch der Ärztetag diesem zustimmen, sieht man beim PKV-Verband eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Bundesregierung die Reform beschließt, die letzten Endes das Einkommen der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland neu regelt.
Doch was kommt in Sachen Beitragserhöhungen auf die Krankenversicherer, Makler und Kunden zu, wenn die GOÄ-Reform so beschlossen wird? Klar ist, dass mit ihr die Ausgaben der Krankenversicherung steigen werden, was Beitragsanpassungen (BAP) für Privatversicherte wahrscheinlicher macht. „Die neue Gebührenordnung bringt deutliche Qualitätsverbesserungen für die Versicherten, die auch Mehrkosten verursachen“, sagte ein Sprecher des PKV-Verbands dazu auf procontra-Nachfrage. Was das aber beispielsweise in durchschnittlicher prozentualer BAP für den Markt der Voll- und Zusatzversicherung bedeuten wird, könne man nicht genau vorhersagen.
„Ärzteschaft und PKV haben jedoch ein gemeinsames Monitoring-Verfahren entwickelt, das starke Kostensteigerungen aufzeigt, so dass zeitnah Anpassungen vorgenommen werden können“, sagte der Sprecher weiter. Dieses soll die Versicherten vor finanzieller Überforderung schützen.
PKV-Verband und Bundesärztekammer gehen davon aus, dass die GOÄ-Reform einen Anstieg der PKV-Honorarausgaben für Ärzte innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten um 13,2 Prozent bedeuten würde, was 1,9 Milliarden Euro entspräche. Was nach viel klingt, könnte sich letztendlich auch nur in geringem Maße BAP-fördernd auswirken. Wie die Ärztezeitung kürzlich berichtete, rechnet man beim PKV-Marktführer Debeka durch die GOÄ-Reform nur mit einem anfänglich leichten Kostenplus und langfristig sogar mit einer Abschwächung der Kostendynamik im ambulanten Leistungsbereich.
Generell können Makler die GOÄ-Reform gegenüber ihren Kunden auch mit einem Leistungsplus rechtfertigen. Denn der Entwurf sieht nicht nur höhere Honorare für die Ärzte vor. Laut PKV-Verband wurde darin das Leistungsverzeichnis auch an die moderne Medizin angepasst und einige digitale Leistungen mit aufgenommen.