
1989
Mit dem damaligem Gesundheitsreformgesetz gibt es unter anderem eine Erhöhung der Eigenbeteiligung bei Heilmitteln auf 10 Prozent der Kosten. Bei vielen Arzneimitteln werden nur noch bestimmte Festbeträge erstattet. Kosten, die darüber hinaus gehen, trägt fortan der Patient. Bei stationären Krankenhausfahrten wird eine Selbstbeteiligung von 20 D-Mark eingeführt. Für Brillengestelle gibt es nur noch 20 DM Zuschuss, bei Gläsern werden Festbeträge festgesetzt. Kosten für Kontaktlinsen werden nur noch bei einer zwingenden medizinischen Begründung erstattet. Bild: Adobe Stock/fergregory