Arbeitgeber haben bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) die Wahl zwischen drei verschiedenen Finanzierungsmodellen. Bei dem arbeitgeberfinanzierten Modell (obligatorische bKV) übernehmen sie die Beiträge komplett. Das heißt, für die Mitarbeiter fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Für jeden Mitarbeiter dieselbe Summe
Bei den Beiträgen handelt es sich in der Regel um sogenannte „Uniage-Beiträge“. Das bedeutet: Für jeden Mitarbeiter wird dieselbe Summe abgeführt. Das vereinfacht die finanzielle Planung und verringert den Verwaltungsaufwand. Wenn die bKV als steuerfreier Sachbezug gezahlt wird, fallen außerdem keine weiteren Kosten für Steuern und Sozialversicherungen an.
Bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante (fakultative bKV) ermöglicht ein Unternehmen seinen Beschäftigten über einen Gruppen- bzw. Kollektivvertrag mit einem Versicherer lediglich den Zugang zu einer privaten Zusatzversicherung. Die Mitarbeiter zahlen die Beiträge selbst, profitieren aber von privaten Leistungen zu relativ günstigen Konditionen ohne Gesundheitsprüfung.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge
Bei der dritten Finanzierungsvariante, der Mischfinanzierung, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die bKV-Beiträge mit einer zuvor festgelegten Quote. Wichtig zu wissen: Arbeitgeberzuschüsse zu einer Versicherung, die Beschäftigte selbst abgeschlossen haben, gelten nicht als Sach-, sondern als zu versteuernder Barlohn.
Im Sinne der Mitarbeitermotivation und Mitarbeitergewinnung ist das arbeitgeberfinanzierte Modell sicherlich den beiden anderen vorzuziehen, kann sich ein Unternehmen so doch als attraktiver Arbeitgeber präsentieren, dem das Wohl seiner Belegschaft am Herzen liegt. Und auf der anderen Seite sind Mitarbeiter, die Wertschätzung erfahren, auch nachweislich leistungsbereiter.