In dieser sensiblen Phase stehen keinesfalls Produkte oder Tarifdetails im Mittelpunkt. Sondern viel- mehr Prozesse, Transparenz sowie die Qualität und Empathie der persönlichen Begleitung. Wie fair, nachvollziehbar und zügig eine Leistungsprüfung abläuft, ist für Betroffene häufig zukunftsentscheidend. Die VPV Versicherungen wurde in diesem Jahr im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung zum fünften Mal in Folge von Focus Money als einer der fairsten BU-Leistungsregulierer ausgezeichnet, basierend auf Kundenurteilen. Steffen Walter, VPV Case-Manager (Leistungsregulierer BU) bei der VPV Versicherungen, führt im Interview aus, mit welchen Strukturen, Qualitätsstandards und Grundsätzen die VPV ihre Versicherten im Leistungsfall unterstützt – von der Antragstellung bis zur laufenden Leistungsprüfung.
Wie unterstützt die VPV ihre Versicherten während der Antragstellung und der gesamten Leistungsprüfung?
Die VPV steht Versicherten im Leistungsfall von Beginn an persönlich und transparent zur Seite, damit sie sich jederzeit gut begleitet fühlen. Jede Leistungsprüfung startet für den Versicherten mit einem protokollierten Erstinterview. Ergänzend werden krankheitsspezifische Fragebögen genutzt und offene Punkte bevorzugt telefonisch geklärt – schnell, direkt und ohne formale Hürden.
Unsere fachlich und kommunikativ geschulten IHK zertifizierten Leistungsprüfer stehen des gesamten Prozesses als Ansprechpartner zur Verfügung und sind über eine direkte Durchwahl erreichbar. Kurze Reaktionszeiten und regelmäßige Statusinformationen sorgen für einen zügigen und nachvollziehbaren Prozess. Zum Beispiel bei Rückmeldungen zu eingereichten Unterlagen innerhalb von fünf Tagen oder der Klärung von Honorarfragen mit Ärzten innerhalb von zwei bis drei Tagen. Reibungslose Kommunikation ist für uns das A und O.
Welche Aufgaben übernimmt der Versicherungsmakler im Leistungsfall? Über welche Qualifikation verfügen die Ansprechpartner der VPV?
Die Erstanmeldung eines Leistungsfalls kann grundsätzlich durch jede natürliche Person erfolgen. In der Praxis übernimmt dies meist der Makler oder Vermittler, der die Versicherten langjährig begleitet. Auf Wunsch kann ein VPV Case Manager eingebunden werden. Diese IHK zertifizierten Leistungsregulierer mit Zusatzqualifikation als Außenregulierer helfen zum Beispiel beim Austausch mit Ärzten, Arbeitgebern oder im Rahmen des Wiedereingliederungsmanagements. Auch die internen Leistungsprüfer verfügen über eine IHK Zertifizierung. Alle Beteiligten agieren auf einem einheitlich hohen Niveau mit Professionalität und klar definierten Entscheidungskompetenzen. So stellen wir Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Fairness sicher.
Wie vermeidet die VPV unnötige Komplexität im Antragsprozess der Leistungsregulierung?
Statt auf umfangreiche Formularstrecken setzt die VPV auf direkte Kommunikation und einen unkomplizierten Prozess ohne Hürden. Medizinisch spezialisierte Fragebögen, reduzieren Rückfragen und beschleunigen die Bearbeitung. Liegt bereits eine anerkannte Erwerbsminderung der Deutschen Rentenversicherung vor, greift bei der Leistungsprüfung ein vereinfachtes Prüfverfahren.
Wie wird mit psychischen Erkrankungen in der Leistungsprüfung umgegangen?
Psychische Erkrankungen sind heute der häufigste Auslöser für Berufsunfähigkeit. Die VPV prüft diese vollumfänglich gleichberechtigt mit allen anderen Krankheitsbildern. Denn es gilt der Grundsatz: Kein Krankheitsbild führt zu Bevor- oder Benachteiligungen, weder beim Prozess noch bei der Leistungshöhe. Um dem sensiblen Charakter psychischer Erkrankungen gerecht zu werden, sind bei der VPV bereits im Vorfeld der Leistungsprüfung – abweichend von den üblichen Meldefristen – großzügigere Bearbeitungszeiträume vorgesehen. Betroffene erhalten so Fristen von bis zu sechs Wochen für die Beantwortung des Erstfallbogens. Zusätzlich werden Leistungsprüfer regelmäßig geschult, um sachlich, empathisch und ohne Druck zu kommunizieren.
Wann werden externe Gutachter eingebunden und wie wird deren Unabhängigkeit sichergestellt?
Ein externes Gutachten wird nur dann beauftragt, wenn es die Matrix – nach der die Leistungsregulierung erfolgt – vorsieht oder wenn vorliegende medizinische Unterlagen für eine Entscheidung nicht ausreichen. Die VPV arbeitet ausschließlich mit unabhängigen, externen Gutachtern zusammen, die nicht für die VPV tätig sind. Auswahlkriterien sind fachliche Qualifikation, Neutralität, regionale Nähe und gute Erreichbarkeit.
Wie transparent sind Entscheidungsmaßstäbe und Leistungsentscheidungen?
Offene Kommunikation ist für uns ein zentrales Prinzip der Leistungsprüfung und basiert auf maximaler Nachvollziehbarkeit und fairen, klar dokumentierten Prozessen. Erfolgt eine Leistungszusage, erhalten Versicherte eine schriftliche Bestätigung, ab wann und in welcher Höhe der Leistungsbezug erfolgt. Die Grundlage ist immer das verbindliche Bedingungswerk der jeweiligen Tarifgeneration. Im Falle einer Ablehnung werden alle entscheidungsrelevanten Gründe detailliert erläutert; medizinische Unterlagen – zum Beispiel Berichte und Gutachten – können selbstverständlich eingesehen werden.
Wie werden Nachprüfungen laufender Leistungen gestaltet?
Nachprüfungen erfolgen stets situationsgerecht und nachvollziehbar. Bei einer absehbaren raschen Besserung wird die Erstprüfung früher angesetzt. Bei unklarer Prognose findet die erste Nachprüfung in der Regel nach zwei Jahren und bei laufenden Umschulungen erst nach deren Abschluss statt. Auf Wunsch unterstützen die VPV Case Manager sogar bei der Suche nach Praktikumsstellen, um erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung zu fördern.
Know-how für den Erfolg
Über später sollte viel häufiger früher nachgedacht werden. Wie wichtig frühzeitiges und richtiges Handeln ist, zeigt sich insbesondere beim Thema Leistungsfall sowie in der Beratung junger Menschen. Beiden Themen widmen sich deshalb die Experten der VPV Versicherung mit Co-Referent Alexander Schrehardt in einer neuen Webinar-Reihe.
Am 27.02.2026 standen im Webinar „Der Moment der Wahrheit – wenn BU-Leistung Realität wird“ praxisnahe Einblicke in BU-Leistungsfälle im Mittelpunkt. Beleuchtet wurden dabei, welche Faktoren im Leistungsfall entscheidend sind und wie faire Leistungsregulierung tatsächlich funktioniert. Und am 05.03.2026 dreht sich ab 10:00 Uhr im Webinar „Ihr Begleiter ein Leben lang – moderne BU-Konzepte für junge Zielgruppen“ alles rund um das unterschätzte Risiko der Berufsunfähigkeit, die Beratung junger Menschen, warum frühe Absicherung entscheidend ist und welche Chancen sich für die Beratungspraxis daraus ergeben.
Die Anmeldung zum Webinar am 05.03.2026 mit Weiterbildungspunkten ist hier möglich:
Welche Bearbeitungszeiten gelten für die Bearbeitung der Leistungsanträge?
Effizienz und schnelle Prozesse sind im Leistungsfall ausschlaggebend. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei unter 100 Tagen, wobei fehlende ärztliche Unterlagen die häufigsten Ursachen für Verzögerungen sind. Je vollständiger die Erstanmeldung mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, einer genauen Tätigkeitsbeschreibung, dem Krankheitsbild sowie den ärztlichen Berichten oder Gutachten ist, desto schneller erfolgt die fallabschließende Prüfung. Der Leistungsfall ist für alle die Stunde der Wahrheit - auch für Makler und Versicherungsvermittler. Unser Credo lautet deshalb: „Werde Kaiser beim Kunden“ und liefere alle relevanten Informationen von Anfang an sauber mit. Einige der Fälle konnten wir bereits innerhalb weniger Stunden abschließen. Der bisherige Rekord liegt bei einer vollständigen Prüfung innerhalb einer Stunde.

