Smartphone-Bank

N26: Schon wieder Ärger mit der BaFin

Nach einer sehr hohen Geldbuße im Vorjahr und mehrjähriger Neukunden-Sperre muss die Neobank N26 erneut Maßnahmen der BaFin umsetzen. Auch ein Sonderbeauftragter wurde wieder abgestellt.

N26-Kundenkarte

Spezielle Auflagen und ein BaFin-Sonderbeauftragter: Für die Neobank N26 schon beinahe Normalzustand. | Quelle: N26

Die Berliner Online-Bank N26 hat schon wieder Ärger mit der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Auf deren Anordnung muss das Geldhaus angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen. Das hat die Aufsicht an diesem Montag mitgeteilt und zudem erneut einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen und der BaFin über den Umsetzungsfortschritt berichten soll.

Darüber hinaus hat die Aufsicht zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie Geschäftsbeschränkungen für das FinTech festgelegt, das aufgrund seines digitalen und mobilen Fokus oft auch als Smartphone-Bank bezeichnet wird. Als einen weiteren konkreten Schritt verbietet die BaFin N26 das Neugeschäft mit Hypothekenkrediten in den Niederlanden sowie die Verbriefung Forderungen aus diesem Geschäft.

Verschiedene Baustellen

Die genannten Anordnungen seien seit dem 10. und 13. Dezember bestandskräftig. Erklärend teilt die BaFin mit: „Eine im Jahr 2024 durchgeführte Sonderprüfung und darüber hinaus auch die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 haben ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bei der N26 Bank SE nicht gegeben war. Gravierende Mängel gab es insbesondere im Risiko- und Beschwerdemanagement und bei der Organisation des Kreditgeschäfts. Das Institut verstieß damit gegen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes.“

Zudem informiert die Aufsicht über eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro, die bereits im März gegen N26 erlassen wurde. Hintergrund sei dabei gewesen, dass der Aufsichtsrat einem gewährten Organkredit nicht ordnungsgemäß innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss ausdrücklich zugestimmt habe.

Auf procontra-Nachfrage teilt N26 mit, dass man sich in einem engen und konstruktiven Austausch mit den Aufsichtsbehörden sowie dem bestellten Sonderbeauftragten befinde. „Das Unternehmen treibt die Umsetzung eines Maßnahmenplans in den kommenden Monaten aktiv voran“, erklärte eine Pressesprecherin weiter. Es müssten nun Governance-Strukturen sowie verschiedene Prozesse und Kontrollmechanismen angepasst werden, um eine zeitnahe Umsetzung zu gewährleisten.

N26 hat seit Jahren Probleme

Die derzeitigen Vorgänge sind bei weitem nicht das erste Mal, dass N26 konkrete Maßnahmen der BaFin umsetzen muss. Bereits 2021 musste die Neobank ihre Sorgfalt in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung intensivieren und bekam dafür bereits einen Sonderbeauftragten der Aufsicht abgestellt. Um dies zu gewährleisten wurde etwas später auch noch die Annahme von Neukunden auf 50.000 pro Monat beschränkt. 2024 dann verhängte die BaFin gegen N26 eine Geldbuße von 9,2 Millionen Euro wegen der systematisch verspäteten Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen, wie es damals hieß.

Erst nach rund zweieinhalb Jahren, Mitte 2024, endete die Neugeschäftsbegrenzung von N26. Kürzlich dann, im August, gab der Gründer und Co-CEO der Neobank, Valentin Stalf, seinen geplanten Wechsel in den Aufsichtsrat bekannt. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass es auch ohne ihn an der Spitze nicht plötzlich rund läuft bei den Berlinern.